EU-Erbrechtsverordnung und deutsch-spanische Erbfälle

Die EU-Erbrechtsverordnung ist seit dem 16. August 2012 in Kraft, wenn sie auch erst auf Erbfälle Anwendung finden wird, die sich ab dem 17. August 2015 ereignen. Trotzdem ist die Verordnung bereits jetzt bei der Nachfolgeplanung zu berücksichtigen, da sie Vorwirkungen entfaltet. Die EU-Erbrechtsverordnung, die wichtige Bereiche des Zivil- und Verfahrensrechts regelt, betritt in vielerlei Hinsicht Neuland. Dies eröffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten; macht allerdings auch manche alte Planung obsolet oder anpassungsbedürftig. Dies gilt nicht zuletzt auch und gerade in deutsch-spanischen Erbfällen und vor allem bei einem Wohnsitz in Spanien.  Weiterlesen

Erbschaftssteuer und Ungleichbehandlung von Nicht-Residenten – Kommission verklagt Deutschland

Der Abbau der Diskriminierung von Nicht-Residenten im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist seit längerem ein Anliegen der Europäischen Kommission. Deutschland gerät nun erneut wegen der Ungleichbehandlung bei der Regelung der persönlichen Freibeträge ins Fadenkreuz.

Hintergrund ist die unterschiedliche Ausgestaltung der persönlichen Freibeträge bei unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Wohnt der Erblasser und/oder dessen Erbe in Deutschland, beläuft sich der Freibetrag des Erben abhängig vom Verwandtschaftsgrad auf bis zu € 500.000,00. Leben allerdings beide, Erblasser und Erbe, im Ausland, unterliegen diese in Deutschland nur der beschränkten Steuerpflicht für die dort befindlichen Nachlassgegenstände. In diesem Fall reduziert sich der persönliche Freibetrag auf € 2.000,00. Daneben gibt es weitere Einschränkungen beim Versorgungsfreibetrag, bei der Anrechnung ausländischer Erbschaftssteuer oder beim Schuldenabzug. Diese Ungleichbehandlung kann bei Gebietsfremden zu deutlich höheren Steuerbelastung führen.  Weiterlesen

NIE – Vertretung bei der Beantragung wird wieder zugelassen

Bisweilen hat die Bürokratie ein Erbarmen. Zukünftig wird es wieder möglich sein, den Antrag auf Ausstellung der NIE über einen Vertreter stellen.

Die Abkürzung NIE steht im Spanischen für Número de Identificación de Extranjero, was mit mit Ausländeridentifikationsnummer übersetzt werden kann. Die NIE, die gleichzeitig der Steuernummer entspricht, ist ausserordentlich wichtig und wird in Spanien bei praktisch allen massgeblichen behördlichen Vorgängen benötigt.  Weiterlesen

Erbschaftssteuer: Europäische Kommission verabschiedet Empfehlungen

Die Europäische Kommission hat sich seit geraumer Zeit den Abbau grenzüberschreitender Erbschaftsteuerhindernisse auf die Fahnen geschrieben. Am 15. Dezember 2011 wurde nun ein umfassendes Paket verabschiedet, mit dem die Kommission Vorschläge und Empfehlungen zur Vermeidung der Doppel- und Mehrfachbesteuerung bei Erbschaften unterbreitet.

Bei grenzüberschreitenden Erbschaften ist in aller Regel mehr als ein Mitgliedstaat zur Erhebung von Erbschaftssteuer berechtigt und nur wenige Mitgliedstaaten haben bilaterale Abkommen zur Vermeidung der Doppel- oder Mehrfachbesteuerung  von Erbschaften abgeschlossen. Die meisten Staaten der EU sehen deshalb einseitig auf nationaler Ebene Anrechnungsmöglichkeiten ausländischer Erbschaftssteuer vor. Dies gilt auch für deutsch-spanische Erbfälle, bei denen die Erbschaftssteuer von dem Deutsch-Spanischen Doppelbesteuerungsabkommen ausgenommen ist. Die hiermit verbundenen Beschränkungen vermeiden aber nicht in allen Fällen eine Doppelbesteuerung oder gar eine steuerliche Diskriminierung. Dies kann zu einem allgemeinen Steuerniveau führen kann, das deutlich über dem Betrag liegt, der von dem einen oder anderen betroffenen Mitgliedstaat bei einem inländischen Erbfall erhoben worden wäre. Hiergegen wendet sich die Europäische Kommission.  Weiterlesen

Testamentsregister und Vorsorgeregister

In Deutschland haben das Zentrale Testamentsregister und das Zentrale Vorsorgeregister ihren Betrieb aufgenommen.

Im Gegensatz zu Spanien existierte in Deutschland bislang kein Zentrales Testamentsregister. Erbrelevante Unterlagen wie Testamente und Erbverträge wurden dezentral und papiergebunden bei ca. 5200 Stellen auf Karteikarten registriert. Die dezentrale Verwaltung, komplizierte Meldewege, alte Verwahrdaten und Kapazitätsgrenzen der Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg führen zu Mehrkosten und Verzögerungen bei der Übermittlung der Daten an das zuständige Nachlassgericht, der massgeblichen Stelle, bei der letztlich die Daten zur Ausstellung des Erbscheins – dem Nachweis der Erbenstellung – zusammenlaufen müssen. Dem soll nun eine zentrale Verwaltung der Daten vorbeugen.  Weiterlesen