In Deutschland haben das Zentrale Testamentsregister und das Zentrale Vorsorgeregister ihren Betrieb aufgenommen.
Im Gegensatz zu Spanien existierte in Deutschland bislang kein Zentrales Testamentsregister. Erbrelevante Unterlagen wie Testamente und Erbverträge wurden dezentral und papiergebunden bei ca. 5200 Stellen auf Karteikarten registriert. Die dezentrale Verwaltung, komplizierte Meldewege, alte Verwahrdaten und Kapazitätsgrenzen der Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg führen zu Mehrkosten und Verzögerungen bei der Übermittlung der Daten an das zuständige Nachlassgericht, der massgeblichen Stelle, bei der letztlich die Daten zur Ausstellung des Erbscheins – dem Nachweis der Erbenstellung – zusammenlaufen müssen. Dem soll nun eine zentrale Verwaltung der Daten vorbeugen. Weiterlesen