Modell D-6 – Kleinanleger werden entlastet Die Meldepflicht wird deutlich eingeschränkt

Mit der Verwaltungsanweisung ICT/1408/2021 vom 14. Dezember schränkt die spanische Regierung rechtzeitig vor der nächsten Erklärung die Abgabepflicht des Modells D-6 deutlich ein. Dies entlastet vor allem den kleinen Anleger in Wertpapiere im Ausland.

Was ist das Modell D-6?

Das Modell D-6 ist eine Informationserklärung. Danach sind der spanischen Generaldirektion für internationalen Handel und Investitionen alle Investitionen in Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt zu melden, die im Ausland oder vom Anleger selbst verwahrt werden. Die Meldung dient vor allem statistischen Zwecken.

Wer muss diese Erklärung abgeben?

Meldepflichtig sind natürliche und juristische Personen, die in Spanien ansässig und Inhaber von Wertpapieren sind, die im Ausland oder vom Anleger selbst verwahrt werden. Grössere Anleger müssen dabei die Bewegungen melden; kleinere Anleger nur einmal jährlich den Bestand der Wertpapiere per 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Bestände sind bis Ende Januar des Folgejahres mitzuteilen.

Was wurde geändert?

Für die jährliche Meldung der Bestände galt für Kleinanleger bislang kein Minimum. Die Meldung war daher bereits dann abzugeben, wenn man Inhaber nur einer im Ausland verwahrten Aktie war.

Da die Erklärungen der Kleinanleger in den letzten Jahren überhand genommen haben, führt die spanische Regierung nun Mindestbestände ein, ab denen die Meldepflicht ausgelöst wird. Danach ist eine Meldung des Bestandes künftig nur noch erforderlich, wenn die Beteiligung des Anlegers sich auf mindestens 10 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte des Unternehmens beläuft. Praktisch werden damit die Kleinanleger von der Meldepflicht ausgenommen.

Ab wann gelten die Änderungen?

Die Regelung ist am 18. Dezember 2021 in Kraft getreten. Die Abgabepflicht entfällt für viele Kleinanleger damit bereits für das Jahr 2021. Die Erklärung wäre bis Ende Januar dieses Jahres abzugeben.

Die Änderung, die überfällig war, stellt eine bedeutende Entlastung für Kleinanleger dar, was zu begrüssen ist.

© 2022 Andreas Fuss Advocat & Rechtsanwalt

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