Die Steuernummer (NIF) ist in Spanien bei praktisch allen relevanten Vorgängen erforderlich. Umso unverständlicher sind die bürokratischen Hindernisse, die es regelmässig bei der Beantragung dieser Nummer zu überwinden gilt. Die spanische staatliche Finanzverwaltung (AEAT) hat sich nun im Rahmen eines Pilotprojekts auf die Fahnen geschrieben, die hiermit verbundenen Hürden für Nicht-Residente abzubauen.
Ziel des Pilotprojektes ist die Beantragung der Steuernummer über die konsularischen Auslandsvertretungen. Zu diesem Zweck hat die AEAT am 15. Oktober 2013 mit dem spanischen Aussenministerium eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Danach soll die Bearbeitung zukünftig über die Konsulate im Wege einer Schnittstelle mit der AEAT vollständig elektronisch erfolgen, wobei das Konsulat die beantragte Steuernummer (NIF) sofort ausstellen kann. Die zur Beantragung vorzulegenden Unterlagen und Beglaubigungen sollen hierbei auf das notwendige Minimum reduziert werden. Weiterlesen