Einfacherer Immobilienverkauf nach Erbschaft

Einfacherer Immobilienverkauf nach ErbschaftMit dem Gesetz 8/2021 vom 02. Juni erleichtert der spanische Gesetzgeber den Immobilienverkauf nach einer Erbschaft und hebt die anachronistische Vorschrift des Artikels 28 des spanischen Hypothekengesetzes auf.

Was bestimmte Artikel 28 LH?

Der öffentliche Glaube schützt das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Richtigkeit des Eigentumstumsregisters. Dies bedeutet, dass die Öffentlichkeit davon ausgehen darf, dass der eingetragene Erbe auch tatsächlich der Grundstückeigentümer ist. Manchmal ist das Eigentumsregister allerdings unrichtig. Gehört die Immobilie tatsächlich einem Dritten, wird der Erwerber in seinem guten Glauben geschützt und kann die Immobilie trotzdem vom Nichtberechtigten wirksam erwerben.

Gemäss Artikel 28 des spanischen Hypothekengesetzes galt dies allerdings bei einer Erbschaft oder Vermächtnis nicht, sofern der Erwerber die Immobilie innerhalb von zwei Jahren ab dem Ableben des Erblassers von einem nicht pflichtteilsberechtigten Erben oder Vermächtnisnehmer erwarb. Dies galt auch falls ausländisches Recht auf die Erbfolge Anwendung fand. Damit sollte der Kreis der Pflichtteilsberechtigten geschützt werden. Dazu gehören abhängig vom auf die Erbschaft anwendbaren Recht in aller Regel die Abkömmlinge, die Eltern und der Ehegatte des Erblassers.

Einfacherer Immobilienverkauf nach ErbschaftWelche Folgen hatte dies auf den Immobilienverkauf?

Wurde die Immobilie von einem nicht pflichtteilsberechtigten Erben oder Vermächtnisnehmer veräussert, konnte sich der Erwerber während des genannten Zeitraums nicht sicher sein, dass er diese im Ernstfall auch tatsächlich behalten konnte, falls sich später herausstellen sollte, dass die Erbfolge tatsächlich nicht richtig war. Dies erschwerte den Immobilienverkauf und die Finanzierung des Erwerbes, da für den genannten Zeitraum praktisch keine Darlehen zu erhalten waren.

Was wurde geändert?

Artikel 28 des spanischen Hypothekengesetzes wurde ersatzlos gestrichen. Damit gilt nun der öffentliche Glaube beim Erwerb der Immobilie von allen Erben und Vermächtnisnehmern, unabhängig davon ob diese pflichtsberechtigt sind oder nicht. Die macht den Immobilienverkauf für den Erwerber übersichtlicher und sicherer.

Ab wann gelten die Änderungen?

Die Änderungen gelten ab dem 03. September 2021.

Die Aufhebung dieser anachronistischen Vorschrift war längst überfällig. Dies gilt nicht zuletzt für Erbfälle, auf die deutsches Recht Anwendung fand. In diesem Fall besteht der Pflichtteilsanspruch von vornherein nur in einem Geldanspruch und hat keine Auswirkung auf die Eigentumssituation, was zu nicht wenigen Diskussionen führte. Mit der Reform wird dieser Situation ein Ende gesetzt und der Immobilienverkauf nach einer Erbschaft erleichtert, was zu begrüssen ist.

© Andreas Fuss Advocat & Rechtsanwalt

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