Nach dem Vorschlag der EU-Kommission soll das europäische Verfahren zur Geltendmachung von geringfügigen Forderungen überarbeitet werden.
Dieses Verfahren wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 mit Wirkung ab dem 01. Januar 2009 eingeführt. Die Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark. Bei geringfügigen Forderungen bis zu einem Streitwert von € 2.000 wird hierbei ein vereinfachtes und weitgehend standarisiertes Verfahren als Alternative zu den inländischen Verfahren der Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt, dass die grenzüberschreitende Forderungsverfolgung vereinfacht. Der Vorschlag der EU-Kommission zieht nun die Schlussfolgerungen aus den praktischen Erfahrungen und unterbreitet eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung der Verordnung. Vorgeschlagen werden im Wesentlichen die folgenden Änderungen: