Vorschläge zur besseren Verfolgung von geringfügigen Forderungen

Vorschläge der EU-Kommission zum Verfahren für geringfügige ForderungenNach dem Vorschlag der EU-Kommission soll das europäische Verfahren zur Geltendmachung von geringfügigen Forderungen überarbeitet werden.

Dieses Verfahren wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 mit Wirkung ab dem 01. Januar 2009 eingeführt. Die Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark. Bei geringfügigen Forderungen bis zu einem Streitwert von € 2.000 wird hierbei ein vereinfachtes und weitgehend standarisiertes Verfahren als Alternative zu den inländischen Verfahren der Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt, dass die grenzüberschreitende Forderungsverfolgung vereinfacht. Der Vorschlag der EU-Kommission zieht nun die Schlussfolgerungen aus den praktischen Erfahrungen und unterbreitet eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung der Verordnung. Vorgeschlagen werden im Wesentlichen die folgenden Änderungen:

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NIE – Vertretung bei der Beantragung wird wieder zugelassen

Bisweilen hat die Bürokratie ein Erbarmen. Zukünftig wird es wieder möglich sein, den Antrag auf Ausstellung der NIE über einen Vertreter stellen.

Die Abkürzung NIE steht im Spanischen für Número de Identificación de Extranjero, was mit mit Ausländeridentifikationsnummer übersetzt werden kann. Die NIE, die gleichzeitig der Steuernummer entspricht, ist ausserordentlich wichtig und wird in Spanien bei praktisch allen massgeblichen behördlichen Vorgängen benötigt.  Weiterlesen

Reform der Justiz – Änderungen bei Zivilverfahren

Die Dauerkrise in Spanien hinterlässt ihre Spuren auch im Bereich der Justizverwaltung, die in einem Land mit einer per se hohen Anzahl von Rechtsstreitigkeiten in Anbetracht der stetig ansteigenden Zahl von Gerichtsverfahren zunehmend überfordert ist. Mit dem Gesetz 37/2011 vom 10. Oktober 2011 soll dieser Entwicklung entgegensteuert werden. Die Reform betrifft das Straf-, Verwaltungs- und Zivilverfahren. Gegenstand des vorliegenden Beitrags sind die wichtigsten Änderungen im Bereich des spanischen Zivilverfahrens.  Weiterlesen

Zwangsversteigerung – Erleichterungen für Hypothekenschuldner

Die Immobilienkrise hat in Spanien tiefe Spuren hinterlassen und Zwangsversteigerungen sind an der Tagesordnung. Dies betrifft in besonderem Masse jene Hauseigentümer, die zu Zeiten des Immobilienbooms ihre oftmals völlig überteuerten vier Wände mit einer Hypothek finanziert haben, die sie nun nicht mehr bedienen können. Die Zwangsversteigerung eröffnete bislang aber nur in den wenigsten Fällen einen Weg aus der Schuldenfalle. Dem möchte der Gesetzgeber nun mit dem Königlichen Gesetzesdekret 8/2011 entgegensteuern.  Weiterlesen

NIE – Ein Schritt vorwärts, zwei Schritte zurück

Wer in Spanien lebt oder mit Spanien zu tun hat, wird früher oder später mit dem Erfordernis der NIE konfrontiert werden, deren Beantragung im Zuge der Reform des spanischen Ausländerrechts vor kurzem geändert wurde.

Die Abkürzung NIE steht im Spanischem für Número de Identificación de Extranjero und kann mit Ausländeridentifikationsnummer übersetzt werden. Die NIE erlangte im Zuge der Massnahmen gegen die Steuerhinterziehung und Geldwäsche zunehmend grössere Bedeutung, was nicht zuletzt daran liegt, dass die NIE in Spanien der Steuernummer entspricht und bei praktisch allen wichtigen Vorgängen anzugeben ist. Weiterlesen