Für Erbfälle mit Auslandsbezug gilt seit dem 17. August 2015 die EU-Erbrechtsverordnung. Mit seiner mittlerweile dritten Grundsatzentscheidung hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache Oberle (Rs. C-20/16) mit Urteil vom 21. Juni 2018 entschieden, dass die Regelungen der Zuständigkeit der EU-Erbrechtsverordnung auch für die Ausstellung eines deutschen Erbschein gelten. Das Urteil hat nicht zuletzt Bedeutung für die Abwicklung deutsch-spanischer Erbfälle. Weiterlesen
Archiv der Kategorie: Erben in Spanien
Erbschafts- und Schenkungssteuer: Europäischer Gerichtshof verurteilt Spanien wegen Diskriminierung von Nicht-Residenten
Mit Urteil vom 03. September 2014 (Rs. C-127/12) hat der Europäische Gerichtshof die spanische Regelung zur Erbschafts- und Schenkungssteuer wegen der Diskriminierung von Nicht-Residenten für europarechtswidrig erklärt. Die Entscheidung, die nicht unerwartet kommt, wirkt sich direkt auf Erbschaften und Schenkungen mit Bezug zu Spanien aus. Weiterlesen
Der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers
Die EU-Erbrechtsverordnung wird auf alle Erbfälle Anwendung finden, die sich ab dem 17. August 2015 ereignen. Danach wird sich das auf die Erfolge anwendbare Recht innerhalb der EU-Mitgliedstaaten einheitlich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers richten. Diese Neuerung rückt daher die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts und seiner Ausnahmen in den Blickpunkt.
Die Beurteilung des gewöhnlichen Aufenthalts kann komplex sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich der Erblasser aus beruflichen oder wirtschaftlichen Gründen in einen anderen Staat begeben hat, um dort zu arbeiten, aber seine Verbindung zum Herkunftsstaat aufrechterhalten, oder abwechselnd in mehreren Staaten gelebt hat oder von Staat zu Staat gereist ist. Weiterlesen
Erbschaftssteuer: Deutsche Regelung der Freibeträge europarechtswidrig
Mit Urteil vom 17. Oktober 2013 erklärte der Europäische Gerichtshof (Az. C-181/12) die deutsche Regelung der persönlichen Freibeträge bei beschränkter Erbschaftssteuerpflicht für unvereinbar mit europäischen Recht. Diese Entscheidung wirkt sich auch auf Erbfälle mit Spanienbezug aus.
Geklagt hatte ein Schweizer Staatsangehöriger, der von seiner Ehefrau unter anderem ein Grundstück in Deutschland geerbt hatte. Seine ursprünglich in Deutschland geborene Ehefrau nahm nach der Heirat mit dem Kläger die schweizerische Staatsangehörigkeit an und lebte mit ihrem Ehemann bis zu ihrem Ableben in der Schweiz, wo sie weiteres Vermögen hatte.
Da beide – die Erblasserin und ihr Ehegatte – ihren Wohnsitz in der Schweiz hatten, war der Kläge als Erbe in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig. Folgerichtig veranlagte das deutsche Finanzamt nur die Immobilie in Deutschland zur deutschen Erbschaftssteuer. Nach § 16 Abs. 2 deutsches Erbschaftssteuergesetz reduziert sich in diesem Fall allerdings der Steuerfreibetrag des Ehegatten auf € 2.000, weshalb ein bedeutender Steuerbetrag zu entrichten war. Bei einem Wohnsitz in Deutschland hätte dem Kläger dagegen ein Freibetrag von € 500.000 zugestanden und die Erbschaft wäre steuerfrei geblieben. Gegen diese Ungleichbehandlung wandte sich der Kläger vor dem Ausgangsgericht, welches das Verfahren aussetzte und die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorlegte. Weiterlesen
Katalonien reaktiviert die Erbschaftssteuer
Diese Woche verabschiedete das katalanische Parlament mit einiger Verzögerung den Haushalt für das Jahr 2014. Als Teil der hiermit verbundenen steuerlichen Massnahmen wird die Erbschaftssteuer mit dem Gesetz 2/2014 vom 27. Januar 2014 für die näheren Angehörigen in Katalonien reaktiviert und die persönlichen Freibeträge abgesenkt. Dies betrifft nicht zuletzt viele ausländische Residente, sofern der Erblasser seinen Wohnsitz in Katalonien hat. Weiterlesen