Pilotprojekt zur Beantragung der NIF über die konsularischen Vertretungen

Die Steuernummer (NIF) ist in Spanien bei praktisch allen relevanten Vorgängen erforderlich. Umso unverständlicher sind die bürokratischen Hindernisse, die es regelmässig bei der Beantragung dieser Nummer zu überwinden gilt. Die spanische staatliche Finanzverwaltung (AEAT) hat sich nun im Rahmen eines Pilotprojekts auf die Fahnen geschrieben, die hiermit verbundenen Hürden für Nicht-Residente abzubauen.

Ziel des Pilotprojektes ist die Beantragung der Steuernummer über die konsularischen Auslandsvertretungen. Zu diesem Zweck hat die AEAT am 15. Oktober 2013 mit dem spanischen Aussenministerium eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Danach soll die Bearbeitung zukünftig über die Konsulate im Wege einer Schnittstelle mit der AEAT vollständig elektronisch erfolgen, wobei das Konsulat die beantragte Steuernummer (NIF) sofort ausstellen kann. Die zur Beantragung vorzulegenden Unterlagen und Beglaubigungen sollen hierbei auf das notwendige Minimum reduziert werden.  Weiterlesen

NIE – Vertretung bei der Beantragung wird wieder zugelassen

Bisweilen hat die Bürokratie ein Erbarmen. Zukünftig wird es wieder möglich sein, den Antrag auf Ausstellung der NIE über einen Vertreter stellen.

Die Abkürzung NIE steht im Spanischen für Número de Identificación de Extranjero, was mit mit Ausländeridentifikationsnummer übersetzt werden kann. Die NIE, die gleichzeitig der Steuernummer entspricht, ist ausserordentlich wichtig und wird in Spanien bei praktisch allen massgeblichen behördlichen Vorgängen benötigt.  Weiterlesen

NIE – Ein Schritt vorwärts, zwei Schritte zurück

Wer in Spanien lebt oder mit Spanien zu tun hat, wird früher oder später mit dem Erfordernis der NIE konfrontiert werden, deren Beantragung im Zuge der Reform des spanischen Ausländerrechts vor kurzem geändert wurde.

Die Abkürzung NIE steht im Spanischem für Número de Identificación de Extranjero und kann mit Ausländeridentifikationsnummer übersetzt werden. Die NIE erlangte im Zuge der Massnahmen gegen die Steuerhinterziehung und Geldwäsche zunehmend grössere Bedeutung, was nicht zuletzt daran liegt, dass die NIE in Spanien der Steuernummer entspricht und bei praktisch allen wichtigen Vorgängen anzugeben ist. Weiterlesen

NIE – Die spanische Ausländeridentifikationsnummer

Wer in Spanien lebt oder mit Spanien zu tun hat, wird früher oder später mit dem Erfordernis der NIE konfrontiert werden.Die Abkürzung NIE steht im Spanischen für Número de Identificación de Extranjero und kann mit Ausländeridentifikationsnummer übersetzt werden.

Diese auβerordentlich wichtige Nummer dient in erster Linie der Registrierung und Kontrolle von Ausländern, die sich in Spanien aufhalten oder mit Spanien aus wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Gründen zu tun haben. Die Beantragung der NIE kommt daher sowohl für in Spanien ansässige Personen wie für Nichtansässige in Betracht. Die Verpflichtung zur Beantragung ist dabei völlig unabhängig von sonstigen Registrierungs- oder Meldepflichten, sei dies als EU-Bürger oder Angehöriger eines Drittstaates.

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