Die Europäische Kommission hat sich seit geraumer Zeit den Abbau grenzüberschreitender Erbschaftsteuerhindernisse auf die Fahnen geschrieben. Am 15. Dezember 2011 wurde nun ein umfassendes Paket verabschiedet, mit dem die Kommission Vorschläge und Empfehlungen zur Vermeidung der Doppel- und Mehrfachbesteuerung bei Erbschaften unterbreitet.
Bei grenzüberschreitenden Erbschaften ist in aller Regel mehr als ein Mitgliedstaat zur Erhebung von Erbschaftssteuer berechtigt und nur wenige Mitgliedstaaten haben bilaterale Abkommen zur Vermeidung der Doppel- oder Mehrfachbesteuerung von Erbschaften abgeschlossen. Die meisten Staaten der EU sehen deshalb einseitig auf nationaler Ebene Anrechnungsmöglichkeiten ausländischer Erbschaftssteuer vor. Dies gilt auch für deutsch-spanische Erbfälle, bei denen die Erbschaftssteuer von dem Deutsch-Spanischen Doppelbesteuerungsabkommen ausgenommen ist. Die hiermit verbundenen Beschränkungen vermeiden aber nicht in allen Fällen eine Doppelbesteuerung oder gar eine steuerliche Diskriminierung. Dies kann zu einem allgemeinen Steuerniveau führen kann, das deutlich über dem Betrag liegt, der von dem einen oder anderen betroffenen Mitgliedstaat bei einem inländischen Erbfall erhoben worden wäre. Hiergegen wendet sich die Europäische Kommission. Weiterlesen