Erbschafts- und Schenkungssteuer: Europäischer Gerichtshof verurteilt Spanien wegen Diskriminierung von Nicht-Residenten

EuropaMit Urteil vom 03. September 2014 (Rs. C-127/12) hat der Europäische Gerichtshof die spanische Regelung zur Erbschafts- und Schenkungssteuer wegen der Diskriminierung von Nicht-Residenten für europarechtswidrig erklärt. Die Entscheidung, die nicht unerwartet kommt, wirkt sich direkt auf Erbschaften und Schenkungen mit Bezug zu Spanien aus.  Weiterlesen

Erbschaftssteuer: Deutsche Regelung der Freibeträge europarechtswidrig

JusticiaMit Urteil vom 17. Oktober 2013 erklärte der Europäische Gerichtshof (Az. C-181/12) die deutsche Regelung der persönlichen Freibeträge bei beschränkter Erbschaftssteuerpflicht für unvereinbar mit europäischen Recht. Diese Entscheidung wirkt sich auch auf Erbfälle mit Spanienbezug  aus.

Geklagt hatte ein Schweizer Staatsangehöriger, der von seiner Ehefrau unter anderem ein Grundstück in Deutschland geerbt hatte. Seine ursprünglich in Deutschland geborene Ehefrau nahm nach der Heirat mit dem Kläger die schweizerische Staatsangehörigkeit an und lebte mit ihrem Ehemann bis zu ihrem Ableben in der Schweiz, wo sie weiteres Vermögen hatte.

Da beide – die Erblasserin und ihr Ehegatte – ihren Wohnsitz in der Schweiz hatten, war der Kläge als Erbe in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig. Folgerichtig veranlagte das deutsche Finanzamt nur die Immobilie in Deutschland zur deutschen Erbschaftssteuer. Nach § 16 Abs. 2 deutsches Erbschaftssteuergesetz reduziert sich in diesem Fall allerdings  der Steuerfreibetrag des Ehegatten auf € 2.000, weshalb ein bedeutender Steuerbetrag zu entrichten war. Bei einem Wohnsitz in Deutschland hätte dem Kläger dagegen ein Freibetrag von € 500.000 zugestanden und die Erbschaft wäre steuerfrei geblieben. Gegen diese Ungleichbehandlung wandte sich der Kläger vor dem Ausgangsgericht, welches das Verfahren aussetzte und die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorlegte.  Weiterlesen

Erbschaftssteuer und Ungleichbehandlung von Nicht-Residenten – Kommission verklagt Deutschland

Der Abbau der Diskriminierung von Nicht-Residenten im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist seit längerem ein Anliegen der Europäischen Kommission. Deutschland gerät nun erneut wegen der Ungleichbehandlung bei der Regelung der persönlichen Freibeträge ins Fadenkreuz.

Hintergrund ist die unterschiedliche Ausgestaltung der persönlichen Freibeträge bei unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Wohnt der Erblasser und/oder dessen Erbe in Deutschland, beläuft sich der Freibetrag des Erben abhängig vom Verwandtschaftsgrad auf bis zu € 500.000,00. Leben allerdings beide, Erblasser und Erbe, im Ausland, unterliegen diese in Deutschland nur der beschränkten Steuerpflicht für die dort befindlichen Nachlassgegenstände. In diesem Fall reduziert sich der persönliche Freibetrag auf € 2.000,00. Daneben gibt es weitere Einschränkungen beim Versorgungsfreibetrag, bei der Anrechnung ausländischer Erbschaftssteuer oder beim Schuldenabzug. Diese Ungleichbehandlung kann bei Gebietsfremden zu deutlich höheren Steuerbelastung führen.  Weiterlesen

Erbschaftssteuer: Die Europäische Kommission verklagt Spanien wegen Diskriminierung von Nicht-Residenten

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist in Spanien nicht einheitlich geregelt, was zu einer Diskriminierung von Nicht-Residenten führt. Mangels Abhilfe hat die Europäische Kommission nun Klage gegen Spanien eingereicht.

Neben der staatlichen Regelung im spanischen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz wurde den autonomen Gemeinschaften in wichtigen Bereichen die Regelungskompetenz übertragen. Dies betrifft insbesondere die Regelung der Steuerfreibeträge und -tarife. Viele Autonome Gemeinschaften haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und bedeutende Steuervergünstigungen verabschiedet. In einigen autonomen Gemeinschaften wurde die Erbschaftssteuer sogar praktisch abgeschafft, was zu einem regelrechten Erbschaftstourismus innerhalb Spaniens führt. Die autonomen Steuervergünstigungen finden allerdings nur auf Gebietsansässige Anwendung. Erbfälle, bei denen Nicht-Residente beteiligt sind, sei dies auf Seite des Erblassers oder des Erben, unterliegen der staatlichen Regelung. Dies führt regelmässig zu einer höheren Besteuerung, da das staatliche Erbschaftssteuergesetz nur geringe Freibeträge und regelmässig höhere Steuersätze vorsieht.

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