EuGH-Urteil: Die internationale Zuständigkeit zur Beantragung eines Erbscheins Die Rechtssache Oberle und deutsch-spanische Erbfälle

Zuständigkeit für einen ErbscheinFür Erbfälle mit Auslandsbezug gilt seit dem 17. August 2015 die EU-Erbrechtsverordnung. Mit seiner mittlerweile dritten Grundsatzentscheidung hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache Oberle (Rs. C-20/16) mit Urteil vom 21. Juni 2018 entschieden, dass die Regelungen der Zuständigkeit der EU-Erbrechtsverordnung auch für die Ausstellung eines deutschen Erbschein gelten. Das Urteil hat nicht zuletzt Bedeutung für die Abwicklung deutsch-spanischer Erbfälle. Weiterlesen