Vorschläge zur besseren Verfolgung von geringfügigen Forderungen

Vorschläge der EU-Kommission zum Verfahren für geringfügige ForderungenNach dem Vorschlag der EU-Kommission soll das europäische Verfahren zur Geltendmachung von geringfügigen Forderungen überarbeitet werden.

Dieses Verfahren wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 mit Wirkung ab dem 01. Januar 2009 eingeführt. Die Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark. Bei geringfügigen Forderungen bis zu einem Streitwert von € 2.000 wird hierbei ein vereinfachtes und weitgehend standarisiertes Verfahren als Alternative zu den inländischen Verfahren der Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt, dass die grenzüberschreitende Forderungsverfolgung vereinfacht. Der Vorschlag der EU-Kommission zieht nun die Schlussfolgerungen aus den praktischen Erfahrungen und unterbreitet eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung der Verordnung. Vorgeschlagen werden im Wesentlichen die folgenden Änderungen:

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Erbschaftssteuer: Deutsche Regelung der Freibeträge europarechtswidrig

JusticiaMit Urteil vom 17. Oktober 2013 erklärte der Europäische Gerichtshof (Az. C-181/12) die deutsche Regelung der persönlichen Freibeträge bei beschränkter Erbschaftssteuerpflicht für unvereinbar mit europäischen Recht. Diese Entscheidung wirkt sich auch auf Erbfälle mit Spanienbezug  aus.

Geklagt hatte ein Schweizer Staatsangehöriger, der von seiner Ehefrau unter anderem ein Grundstück in Deutschland geerbt hatte. Seine ursprünglich in Deutschland geborene Ehefrau nahm nach der Heirat mit dem Kläger die schweizerische Staatsangehörigkeit an und lebte mit ihrem Ehemann bis zu ihrem Ableben in der Schweiz, wo sie weiteres Vermögen hatte.

Da beide – die Erblasserin und ihr Ehegatte – ihren Wohnsitz in der Schweiz hatten, war der Kläge als Erbe in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig. Folgerichtig veranlagte das deutsche Finanzamt nur die Immobilie in Deutschland zur deutschen Erbschaftssteuer. Nach § 16 Abs. 2 deutsches Erbschaftssteuergesetz reduziert sich in diesem Fall allerdings  der Steuerfreibetrag des Ehegatten auf € 2.000, weshalb ein bedeutender Steuerbetrag zu entrichten war. Bei einem Wohnsitz in Deutschland hätte dem Kläger dagegen ein Freibetrag von € 500.000 zugestanden und die Erbschaft wäre steuerfrei geblieben. Gegen diese Ungleichbehandlung wandte sich der Kläger vor dem Ausgangsgericht, welches das Verfahren aussetzte und die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorlegte.  Weiterlesen

Katalonien reaktiviert die Erbschaftssteuer

Parlament de Catalunya reaktiviert die ErbschaftssteuerDiese Woche verabschiedete das katalanische Parlament mit einiger Verzögerung den Haushalt für das Jahr 2014. Als Teil der hiermit verbundenen steuerlichen Massnahmen wird die Erbschaftssteuer mit dem Gesetz 2/2014 vom 27. Januar 2014 für die näheren Angehörigen in Katalonien reaktiviert und die persönlichen Freibeträge abgesenkt. Dies betrifft nicht zuletzt viele ausländische Residente, sofern der Erblasser seinen Wohnsitz in Katalonien hat. Weiterlesen

Pilotprojekt zur Beantragung der NIF über die konsularischen Vertretungen

Die Steuernummer (NIF) ist in Spanien bei praktisch allen relevanten Vorgängen erforderlich. Umso unverständlicher sind die bürokratischen Hindernisse, die es regelmässig bei der Beantragung dieser Nummer zu überwinden gilt. Die spanische staatliche Finanzverwaltung (AEAT) hat sich nun im Rahmen eines Pilotprojekts auf die Fahnen geschrieben, die hiermit verbundenen Hürden für Nicht-Residente abzubauen.

Ziel des Pilotprojektes ist die Beantragung der Steuernummer über die konsularischen Auslandsvertretungen. Zu diesem Zweck hat die AEAT am 15. Oktober 2013 mit dem spanischen Aussenministerium eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Danach soll die Bearbeitung zukünftig über die Konsulate im Wege einer Schnittstelle mit der AEAT vollständig elektronisch erfolgen, wobei das Konsulat die beantragte Steuernummer (NIF) sofort ausstellen kann. Die zur Beantragung vorzulegenden Unterlagen und Beglaubigungen sollen hierbei auf das notwendige Minimum reduziert werden.  Weiterlesen

Wohnraummiete in Spanien – Reform des Mietrechts

Mieten in SpanienMit dem Gesetz 4/2013 vom 04. Juni zur Einführung von Massnahmen zur Flexibilisierung und Förderung des Mietmarkts von Wohnungen reformierte der Gesetzgeber das spanische Mietrecht und die Wohnraummiete grundlegend. Ausweislich der Gesetzesbegründung sollen die Massnahmen den Mietmarkt stimulieren, der in Spanien im europäischen Vergleich immer noch weitgehend brach liegt. Die Änderungen betreffen hierbei im Wesentlichen das Gesetz zur Vermietung städtischer Wohnungen und das Zivilverfahrensrecht, wobei ein deutlich vermieterfreundlicher Ansatz verfolgt wird. Die wichtigsten Änderungen sollen im nachfolgenden kurz vorgestellt werden.  Weiterlesen