Vorschläge zur besseren Verfolgung von geringfügigen Forderungen

Vorschläge der EU-Kommission zum Verfahren für geringfügige ForderungenNach dem Vorschlag der EU-Kommission soll das europäische Verfahren zur Geltendmachung von geringfügigen Forderungen überarbeitet werden.

Dieses Verfahren wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 mit Wirkung ab dem 01. Januar 2009 eingeführt. Die Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark. Bei geringfügigen Forderungen bis zu einem Streitwert von € 2.000 wird hierbei ein vereinfachtes und weitgehend standarisiertes Verfahren als Alternative zu den inländischen Verfahren der Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt, dass die grenzüberschreitende Forderungsverfolgung vereinfacht. Der Vorschlag der EU-Kommission zieht nun die Schlussfolgerungen aus den praktischen Erfahrungen und unterbreitet eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung der Verordnung. Vorgeschlagen werden im Wesentlichen die folgenden Änderungen:

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Spanisches Zivilverfahren – Reform zum Europäischen Mahnverfahren und Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen

Die EG-Verordnungen zum Europäischen Mahnverfahren und dem Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen sind bereits vor einiger Zeit am 01. Januar 2009 in Kraft getreten. Nichtsdestotrotz fristeten diese Verfahrensformen in Spanien ein bislang eher stiefmütterliches Dasein und warfen nicht wenige Fragen auf. Mit Verspätung zieht nun der spanische Gesetzgeber nach und passt mit dem Gesetz 4/2011 vom 24. März 2011 das Zivilverfahren an.

Das Europäische Mahnverfahren ist ein gerichtliches Mahnverfahren, das innerhalb der Europäischen Union eine einfache und zügige Geltendmachung von Zahlungsansprüchen ermöglicht. Vor allem mit Blick auf die Formalisierung bietet dieses Verfahren erhebliche Vorteile gegenüber dem spanischen Mahnverfahren. Bei dem Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen handelt es sich um eine europaweit standarisierte Klage, die eine einfache Durchsetzung und Vollstreckung von Zahlungsansprüchen erlaubt, die einschliesslich Zinsen und Kosten einen Streitwert von € 2.000,00 nicht überschreiten. Das spanische Zivilverfahren kennt kein vergleichbares Verfahren. Die Besonderheiten beider europäischen Verfahren machte eine Anpassung des spanischen Zivilverfahrensrechts erforderlich, die sich wie folgt kurz zusammenfassen lässt:  Weiterlesen

Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen

Das in Spanien immer noch weitgehend unbekannte europäische Verfahren für geringfügige Forderungen vereinfacht die innergemeinschaftliche Forderungsverfolgung in EU-Mitgliedstaaten erheblich.

Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen geht auf die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zurück, die bereits am 01. Januar 2009 in Kraft getreten ist. Dieses Verfahren soll innerhalb der Europäischen Union bei geringfügigen Forderungen einen besseren Rechtsschutz ermöglichen, indem die Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten in Zivil- und Handelssachen durch ein kostengünstiges Verfahren weitgehend standarisiert wird. Weiterlesen