Vorschläge zur besseren Verfolgung von geringfügigen Forderungen

Vorschläge der EU-Kommission zum Verfahren für geringfügige ForderungenNach dem Vorschlag der EU-Kommission soll das europäische Verfahren zur Geltendmachung von geringfügigen Forderungen überarbeitet werden.

Dieses Verfahren wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 mit Wirkung ab dem 01. Januar 2009 eingeführt. Die Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark. Bei geringfügigen Forderungen bis zu einem Streitwert von € 2.000 wird hierbei ein vereinfachtes und weitgehend standarisiertes Verfahren als Alternative zu den inländischen Verfahren der Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt, dass die grenzüberschreitende Forderungsverfolgung vereinfacht. Der Vorschlag der EU-Kommission zieht nun die Schlussfolgerungen aus den praktischen Erfahrungen und unterbreitet eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung der Verordnung. Vorgeschlagen werden im Wesentlichen die folgenden Änderungen:

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Reform der Justiz – Änderungen bei Zivilverfahren

Die Dauerkrise in Spanien hinterlässt ihre Spuren auch im Bereich der Justizverwaltung, die in einem Land mit einer per se hohen Anzahl von Rechtsstreitigkeiten in Anbetracht der stetig ansteigenden Zahl von Gerichtsverfahren zunehmend überfordert ist. Mit dem Gesetz 37/2011 vom 10. Oktober 2011 soll dieser Entwicklung entgegensteuert werden. Die Reform betrifft das Straf-, Verwaltungs- und Zivilverfahren. Gegenstand des vorliegenden Beitrags sind die wichtigsten Änderungen im Bereich des spanischen Zivilverfahrens.  Weiterlesen