Steuerliche Änderungen für Selbständige

Das Königliche Gesetzesdekret 20/2012 vom 13. Juli 2012 ist eines der letzten Massnahmenpakete der spanischen Regierung zur Bekämpfung der Krise in Wirtschaft und Finanzen. Aus den zahlreichen Massnahmen sollen im nachfolgenden einige für Selbständige wichtige steuerliche Änderungen herausgegriffen werden.

In erster Linie zählt hierzu die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Obwohl die letzte Erhöhung gerade einmal zwei Jahre zurückliegt und eine Mehrwertsteuererhöhung bis zum Schluss bestritten wurde, wird mit Wirkung ab dem 01. September 2012 der allgemeine Mehrwertsteuersatz von aktuell 19% auf 21% angepasst. Dies bedeutet eine Erhöhung der Mehrwertsteuer innerhalb der letzten zwei Jahre von 5 Prozentpunkten (!).  Weiterlesen

Konto im Ausland und Meldepflichten in Spanien

Die Bankenkrise und die schlechte Wirtschaftslage in Spanien veranlassen nicht wenige, ein Konto im Ausland zu eröffnen, wenn dieses nicht bereits beim Umzug nach Spanien bestand. Welche Regelungen gelten insoweit für Gebietsansässige in Spanien? Und vor allem welche Regelungen sind für die Zukunft geplant?

Grundsätzlich gilt, dass eine Kontoeröffnung im Ausland keiner Genehmigungspflicht in Spanien unterliegt. Dies gilt sowohl für ein Konto innerhalb der EU wie in Drittstaaten. In beiden Fällen sind allerdings bestimmte Meldepflichten zu beachten.  Weiterlesen

Europäische Kommission nimmt steuerlichen Vertreter ins Visier

Bereits seit längerem hat die Europäischen Kommission die Auflage für Nicht-Residente im Visier, in einem anderen Mitgliedstaat der EU einen dort ansässigen steuerlichen Vertreter zu benennen. Nun hat die Kommission in dieser Frage auch gegen Spanien Klage eingereicht.

Das Erfordernis, dass nicht gebietsansässige Personen und Unternehmen einen steuerlichen Vertreter mit Wohnsitz in Spanien zu benennen haben, findet sich in der spanischen steuerlichen Gesetzgebung an zahlreichen Stellen. Der steuerliche Vertreter ist zur Abführung der Nicht-Residentensteuer genauso erforderlich wie für die Erbschaftssteuererklärung, die Anmeldung einer neu gegründeten Gesellschaft beim Finanzamt oder die Beantragung einer spanischen Steuernummer durch ein ausländisches Unternehmen, um nur einige zu nennen. Seinen allgemeinen Ausdruck findet dieses Erfordernis in Art. 47 der spanischen Allgemeinen Abgabenordnung (Gesetz 58/2003); ein Gummiparagraph, wonach die Steuerbehörden immer dann auf der Bestellung eines steuerlichen Vertreters bestehen können, wenn sie dies für erforderlich halten.  Weiterlesen

NIE – Vertretung bei der Beantragung wird wieder zugelassen

Bisweilen hat die Bürokratie ein Erbarmen. Zukünftig wird es wieder möglich sein, den Antrag auf Ausstellung der NIE über einen Vertreter stellen.

Die Abkürzung NIE steht im Spanischen für Número de Identificación de Extranjero, was mit mit Ausländeridentifikationsnummer übersetzt werden kann. Die NIE, die gleichzeitig der Steuernummer entspricht, ist ausserordentlich wichtig und wird in Spanien bei praktisch allen massgeblichen behördlichen Vorgängen benötigt.  Weiterlesen

Erbschaftssteuer: Europäische Kommission verabschiedet Empfehlungen

Die Europäische Kommission hat sich seit geraumer Zeit den Abbau grenzüberschreitender Erbschaftsteuerhindernisse auf die Fahnen geschrieben. Am 15. Dezember 2011 wurde nun ein umfassendes Paket verabschiedet, mit dem die Kommission Vorschläge und Empfehlungen zur Vermeidung der Doppel- und Mehrfachbesteuerung bei Erbschaften unterbreitet.

Bei grenzüberschreitenden Erbschaften ist in aller Regel mehr als ein Mitgliedstaat zur Erhebung von Erbschaftssteuer berechtigt und nur wenige Mitgliedstaaten haben bilaterale Abkommen zur Vermeidung der Doppel- oder Mehrfachbesteuerung  von Erbschaften abgeschlossen. Die meisten Staaten der EU sehen deshalb einseitig auf nationaler Ebene Anrechnungsmöglichkeiten ausländischer Erbschaftssteuer vor. Dies gilt auch für deutsch-spanische Erbfälle, bei denen die Erbschaftssteuer von dem Deutsch-Spanischen Doppelbesteuerungsabkommen ausgenommen ist. Die hiermit verbundenen Beschränkungen vermeiden aber nicht in allen Fällen eine Doppelbesteuerung oder gar eine steuerliche Diskriminierung. Dies kann zu einem allgemeinen Steuerniveau führen kann, das deutlich über dem Betrag liegt, der von dem einen oder anderen betroffenen Mitgliedstaat bei einem inländischen Erbfall erhoben worden wäre. Hiergegen wendet sich die Europäische Kommission.  Weiterlesen