Pilotprojekt zur Beantragung der NIF über die konsularischen Vertretungen

Die Steuernummer (NIF) ist in Spanien bei praktisch allen relevanten Vorgängen erforderlich. Umso unverständlicher sind die bürokratischen Hindernisse, die es regelmässig bei der Beantragung dieser Nummer zu überwinden gilt. Die spanische staatliche Finanzverwaltung (AEAT) hat sich nun im Rahmen eines Pilotprojekts auf die Fahnen geschrieben, die hiermit verbundenen Hürden für Nicht-Residente abzubauen.

Ziel des Pilotprojektes ist die Beantragung der Steuernummer über die konsularischen Auslandsvertretungen. Zu diesem Zweck hat die AEAT am 15. Oktober 2013 mit dem spanischen Aussenministerium eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Danach soll die Bearbeitung zukünftig über die Konsulate im Wege einer Schnittstelle mit der AEAT vollständig elektronisch erfolgen, wobei das Konsulat die beantragte Steuernummer (NIF) sofort ausstellen kann. Die zur Beantragung vorzulegenden Unterlagen und Beglaubigungen sollen hierbei auf das notwendige Minimum reduziert werden.  Weiterlesen

ITP und der steuerpflichtige Mieter

Wer in Spanien eine Wohnung kauft, muss Vermögensübertragungssteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales oder ITP) zahlen. Diese Steuer ist der deutschen Grunderwerbsteuer vergleichbar. Weitgehend unbekannt ist allerdings, dass in Spanien diese Steuer auch dann anfällt, wenn eine Wohnung nur angemietet wird.

Wer muss die Steuer abführen?

Steuerpflichtig ist der Mieter. Der Vermieter haftet für die Abführung subsidiär, sofern er sich beim Empfang der ersten Mietzahlung vom Mieter keine Bescheinigung zur Abführung der Steuer hat vorlegen lassen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass damit die Steuerlast auf den Vermieter verlagert wird. Steuerpflichtig bleibt stets der Mieter.

Weiterlesen

Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer für Selbständige und KMUs

Mit dem Gesetz 14/2013 vom 27. September zur Unterstützung der Unternehmer und ihrer Internationalisierung, näher ausgestaltet durch das Königliche Dekret 828/2013 vom 25. Oktober zur Änderung der Durchführungsverordnung führt der spanische Gesetzgeber für Selbständige und kleinere und mittlere Unternehmen bei der Umsatzsteuer die Möglichkeit der Ist-Besteuerung (criterio de caja en el IVA) ein.

Bislang war die Umsatzsteuer stets auf ausgestellte Rechnungen abzuführen. Dies belastete die Liquidität, da die Umsatzsteuer ungeachtet der Zahlung der Rechnung vierteljährlich an das Finanzamt zu zahlen war. Für Steuerpflichtige, die ihre Tätigkeit aufnehmen oder einen Umsatz im Vorjahr von weniger als 2 Mio € erzielt haben, besteht nun die Möglichkeit zur Ist-Besteuerung zu optieren und die Umsatzsteuer erst mit Zahlungseingang abzuführen. Weiterlesen

Unternehmen und Selbstständige – Massnahmenpaket zur Unterstützung

Mit dem Gesetz 14/2013 vom 27. September zur Unterstützung der Unternehmer und ihrer Internationalisierung verabschiedet der spanische Kongress wohl eines der emblematischsten Projekte der Regierung Rajoy. Erklärtes Ziel der Reform ist die branchenübergreifende Förderung von Selbständigen und Unternehmen, insbesondere beim Beginn ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Die Reform erfasst zahlreiche Einzelaspekte der unternehmerischen Tätigkeit. Die wesentlichen Neuerungen, die in Einzelbeiträgen näher zu beleuchten bleiben, sollen im nachfolgenden kurz vorgestellt werden.  Weiterlesen

Auslandsvermögen – Neue Steuererklärung und Meldepflichten

Beim Kampf gegen die leeren Kassen richtet sich der Blick der spanischen Regierung auch auf das Auslandsvermögen der Steuerpflichtigen. Mit dem Gesetz 7/2012 vom 29. Oktober 2012 zur Intensivierung der Maßnahmen zur Vorsorge und dem Kampf gegen die Steuerhinterziehung, näher ausgestaltet mit der Durchführungsverordnung 1558/2012 vom 15. November 2012, weitet der Gesetzgeber die Informationspflichten zu im Ausland befindlichen Vermögen deutlich aus. Die Neuerungen fallen vor allem wegen der empfindlichen Geldbußen auf. Aber um was geht es genau?  Weiterlesen