Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Zeit, sich mit einer der grossen Unbekannten bei der Besteuerung von Ferienimmobilien in Spanien zu beschäftigen: Der Nicht-Residentensteuer auf die Eigennutzung des Ferienhauses oder -wohnung. Weiterlesen
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Europäische Kommission nimmt steuerlichen Vertreter ins Visier
Bereits seit längerem hat die Europäischen Kommission die Auflage für Nicht-Residente im Visier, in einem anderen Mitgliedstaat der EU einen dort ansässigen steuerlichen Vertreter zu benennen. Nun hat die Kommission in dieser Frage auch gegen Spanien Klage eingereicht.
Das Erfordernis, dass nicht gebietsansässige Personen und Unternehmen einen steuerlichen Vertreter mit Wohnsitz in Spanien zu benennen haben, findet sich in der spanischen steuerlichen Gesetzgebung an zahlreichen Stellen. Der steuerliche Vertreter ist zur Abführung der Nicht-Residentensteuer genauso erforderlich wie für die Erbschaftssteuererklärung, die Anmeldung einer neu gegründeten Gesellschaft beim Finanzamt oder die Beantragung einer spanischen Steuernummer durch ein ausländisches Unternehmen, um nur einige zu nennen. Seinen allgemeinen Ausdruck findet dieses Erfordernis in Art. 47 der spanischen Allgemeinen Abgabenordnung (Gesetz 58/2003); ein Gummiparagraph, wonach die Steuerbehörden immer dann auf der Bestellung eines steuerlichen Vertreters bestehen können, wenn sie dies für erforderlich halten. Weiterlesen
Erbschaftssteuer: Die Europäische Kommission verklagt Spanien wegen Diskriminierung von Nicht-Residenten
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist in Spanien nicht einheitlich geregelt, was zu einer Diskriminierung von Nicht-Residenten führt. Mangels Abhilfe hat die Europäische Kommission nun Klage gegen Spanien eingereicht.
Neben der staatlichen Regelung im spanischen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz wurde den autonomen Gemeinschaften in wichtigen Bereichen die Regelungskompetenz übertragen. Dies betrifft insbesondere die Regelung der Steuerfreibeträge und -tarife. Viele Autonome Gemeinschaften haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und bedeutende Steuervergünstigungen verabschiedet. In einigen autonomen Gemeinschaften wurde die Erbschaftssteuer sogar praktisch abgeschafft, was zu einem regelrechten Erbschaftstourismus innerhalb Spaniens führt. Die autonomen Steuervergünstigungen finden allerdings nur auf Gebietsansässige Anwendung. Erbfälle, bei denen Nicht-Residente beteiligt sind, sei dies auf Seite des Erblassers oder des Erben, unterliegen der staatlichen Regelung. Dies führt regelmässig zu einer höheren Besteuerung, da das staatliche Erbschaftssteuergesetz nur geringe Freibeträge und regelmässig höhere Steuersätze vorsieht.