Die EU-Erbrechtsverordnung ist seit dem 16. August 2012 in Kraft, wenn sie auch erst auf Erbfälle Anwendung finden wird, die sich ab dem 17. August 2015 ereignen. Trotzdem ist die Verordnung bereits jetzt bei der Nachfolgeplanung zu berücksichtigen, da sie Vorwirkungen entfaltet. Die EU-Erbrechtsverordnung, die wichtige Bereiche des Zivil- und Verfahrensrechts regelt, betritt in vielerlei Hinsicht Neuland. Dies eröffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten; macht allerdings auch manche alte Planung obsolet oder anpassungsbedürftig. Dies gilt nicht zuletzt auch und gerade in deutsch-spanischen Erbfällen und vor allem bei einem Wohnsitz in Spanien. Weiterlesen
ITP und der steuerpflichtige Mieter
Wer in Spanien eine Wohnung kauft, muss Vermögensübertragungssteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales oder ITP) zahlen. Diese Steuer ist der deutschen Grunderwerbsteuer vergleichbar. Weitgehend unbekannt ist allerdings, dass in Spanien diese Steuer auch dann anfällt, wenn eine Wohnung nur angemietet wird.
Wer muss die Steuer abführen?
Steuerpflichtig ist der Mieter. Der Vermieter haftet für die Abführung subsidiär, sofern er sich beim Empfang der ersten Mietzahlung vom Mieter keine Bescheinigung zur Abführung der Steuer hat vorlegen lassen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass damit die Steuerlast auf den Vermieter verlagert wird. Steuerpflichtig bleibt stets der Mieter.
Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer für Selbständige und KMUs
Mit dem Gesetz 14/2013 vom 27. September zur Unterstützung der Unternehmer und ihrer Internationalisierung, näher ausgestaltet durch das Königliche Dekret 828/2013 vom 25. Oktober zur Änderung der Durchführungsverordnung führt der spanische Gesetzgeber für Selbständige und kleinere und mittlere Unternehmen bei der Umsatzsteuer die Möglichkeit der Ist-Besteuerung (criterio de caja en el IVA) ein.
Bislang war die Umsatzsteuer stets auf ausgestellte Rechnungen abzuführen. Dies belastete die Liquidität, da die Umsatzsteuer ungeachtet der Zahlung der Rechnung vierteljährlich an das Finanzamt zu zahlen war. Für Steuerpflichtige, die ihre Tätigkeit aufnehmen oder einen Umsatz im Vorjahr von weniger als 2 Mio € erzielt haben, besteht nun die Möglichkeit zur Ist-Besteuerung zu optieren und die Umsatzsteuer erst mit Zahlungseingang abzuführen. Weiterlesen
Spanische SL – Vereinfachte Gründung mit geringem Stammkapital
Mit dem Gesetz 14/2013 vom 27. September zur Unterstützung der Unternehmer und ihrer Internationalisierung verabschiedete der spanische Kongress wohl eines der emblematischsten Projekte der Regierung Rajoy. Eine der Neuerungen ist die Möglichkeit der sukzessiven Gründung einer SL, der spanischen Variante der GmbH.
Die SL mit sukzessiver Gründung (Sociedad Limitada de Formación Sucesiva) stellt keine neue Rechtsform dar. Vielmehr handelt es sich – ähnlich wie die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft in Deutschland – um eine existenzgründerfreundliche GmbH mit einem geringerem Stammkapital als dem für die gewöhnliche SL vorgeschriebenen Mindestkapital von € 3.000. Weiterlesen
Aufenthaltsgenehmigung gegen Immobilie in Spanien
Nach Ländern wie Irland, Portugal, Zypern und Griechenland lockt nun auch Spanien Nicht-EU-Bürger mit der Aufenthaltsgenehmigung bei bestimmten Investitionen in Spanien. Nach der Verabschiedung des Gesetzes 14/2013 vom 27. September zur Unterstützung der Unternehmer und ihrer Internationalisierung kann bei folgenden Investitionen eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien beantragt werden:
- Investitionen in Höhe von € 2 Mio. in spanische Staatsanleihen oder € 1 Mio. in Aktien oder Gesellschaftsanteile spanischer Unternehmen oder Bankdepots spanischer Kreditinstitute.
- Der Erwerb einer Immobilie in Spanien mit einem Wert von € 500.000 pro Antragsteller.
- Investitionen von öffentlichem Interesse, die in Spanien entweder Arbeitsplätze schaffen, aus sozio-ökonomischen Gründen von Interesse sind oder die wissenschaftliche und/oder technologische Innovation fördern