Mit dem Gesetz 14/2013 vom 27. September zur Unterstützung der Unternehmer und ihrer Internationalisierung verabschiedete der spanische Kongress wohl eines der emblematischsten Projekte der Regierung Rajoy. Eine der Neuerungen ist die Möglichkeit der sukzessiven Gründung einer SL, der spanischen Variante der GmbH.
Die SL mit sukzessiver Gründung (Sociedad Limitada de Formación Sucesiva) stellt keine neue Rechtsform dar. Vielmehr handelt es sich – ähnlich wie die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft in Deutschland – um eine existenzgründerfreundliche GmbH mit einem geringerem Stammkapital als dem für die gewöhnliche SL vorgeschriebenen Mindestkapital von € 3.000. Weiterlesen