Die ‚Wiedereinführung‘ der Vermögenssteuer

Mit dem Königlichen Gesetzesdekret 13/2011 vom 16. September 2011 wurde in Spanien die Vermögenssteuer ‚vorübergehend‘ wieder eingeführt. Aber was bedeutet dies genau?

Die Vermögenssteuer war in Spanien im eigentlichen Sinne nie abgeschafft worden, sondern es galt ab dem Jahr 2008 eine Steuerbefreiung von 100% auf den Steuerbetrag. Aufgrund der angespannten Finanzlage wird diese Steuerbefreiung für die Jahre 2011 und 2012 ausgesetzt und damit praktisch die Vermögenssteuer für genannten Jahre reaktiviert. Ab dem Jahr 2013 soll wieder die alte Regelung gelten und damit keine Vermögenssteuer mehr erhoben werden.  Weiterlesen

Erbschaftssteuer: Die Europäische Kommission verklagt Spanien wegen Diskriminierung von Nicht-Residenten

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist in Spanien nicht einheitlich geregelt, was zu einer Diskriminierung von Nicht-Residenten führt. Mangels Abhilfe hat die Europäische Kommission nun Klage gegen Spanien eingereicht.

Neben der staatlichen Regelung im spanischen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz wurde den autonomen Gemeinschaften in wichtigen Bereichen die Regelungskompetenz übertragen. Dies betrifft insbesondere die Regelung der Steuerfreibeträge und -tarife. Viele Autonome Gemeinschaften haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und bedeutende Steuervergünstigungen verabschiedet. In einigen autonomen Gemeinschaften wurde die Erbschaftssteuer sogar praktisch abgeschafft, was zu einem regelrechten Erbschaftstourismus innerhalb Spaniens führt. Die autonomen Steuervergünstigungen finden allerdings nur auf Gebietsansässige Anwendung. Erbfälle, bei denen Nicht-Residente beteiligt sind, sei dies auf Seite des Erblassers oder des Erben, unterliegen der staatlichen Regelung. Dies führt regelmässig zu einer höheren Besteuerung, da das staatliche Erbschaftssteuergesetz nur geringe Freibeträge und regelmässig höhere Steuersätze vorsieht.

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Rückerstattung der Mehrwertsteuer im Konkursfall

Die Wirtschaftskrise hat in Spanien tiefe Spuren hinterlassen. Niemals zuvor gab es so viele Unternehmensinsolvenzen, wobei der Zahlungsausfall in nicht wenigen Fällen die gesamte Forderung des Gläubigers erfasst. In diesem Zusammenhang sollten deshalb die Fristen für die Rückerstattung bereits abgeführter Mehrwertsteuer beim Konkurs des Schuldners beachtet werden. Andernfalls droht im Konkursfall auch die bereits abgeführte Mehrwertsteuer verloren zu gehen.  Weiterlesen

NIE – Ein Schritt vorwärts, zwei Schritte zurück

Wer in Spanien lebt oder mit Spanien zu tun hat, wird früher oder später mit dem Erfordernis der NIE konfrontiert werden, deren Beantragung im Zuge der Reform des spanischen Ausländerrechts vor kurzem geändert wurde.

Die Abkürzung NIE steht im Spanischem für Número de Identificación de Extranjero und kann mit Ausländeridentifikationsnummer übersetzt werden. Die NIE erlangte im Zuge der Massnahmen gegen die Steuerhinterziehung und Geldwäsche zunehmend grössere Bedeutung, was nicht zuletzt daran liegt, dass die NIE in Spanien der Steuernummer entspricht und bei praktisch allen wichtigen Vorgängen anzugeben ist. Weiterlesen

DBA: Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien unterzeichnet

Im Rahmen des deutsch-spanischen Regierungstreffens in Madrid am 03. Februar 2011 wurde das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien unterzeichnet.

Das geltende deutsch-spanische Abkommen aus dem Jahr 1966 zählt zu den ältesten deutschen Doppelbesteuerungsabkommen. Das neue Abkommen trägt der Entwicklung und den geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung. Die Überarbeitung erfolgt im Rahmen der Neuverhandlung zahlreicher Abkommen gleicher Art mit anderen Staaten, wobei sich das neue Abkommen dem Aufbau und Inhalt nach an dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) orientiert.

Mit Blick auf Investitionen ist insbesondere die Absenkung des Quellensteuersatzes bei Dividenden aus zwischenstaatlichen Beteiligungen von bisher 10% auf 5% sowie der Verzicht auf ein Quellenbesteuerungsrecht bei Zinsen und Lizenzgebühren hervorzuheben.

Rentner betrifft die neue Regelung für Sozialversicherungs-Renten. Danach wird nun auch der Kassenstaat bei diesen Renten ein begrenztes Besteuerungsrecht haben. Für Neu-Rentner ab dem Jahr 2015 beträgt der Quellensteuersatz 5%, der sich ab 2030 auf 10% erhöht. Gleiches gilt für staatliche geförderte Renten, sofern der Aufbau der Rente über einen Zeitraum von mehr als 12 Jahren gefördert wurde. Dies betrifft beispielsweise die Riester-Rente in Deutschland oder die steuerlich geförderten Pensionspläne (plan de pensiones) in Spanien. Die Quellenbesteuerung trägt damit der nachgelagerten Rentenbesteuerung (Freistellung in der Aufbauphase, Besteuerung in der Auszahlungsphase Rechnung) Rechnung. Bei einem Wegzug von deutschen Rentnern nach Spanien wird dies bei den genannten Rentenarten neben einer Besteuerung in Spanien zu einer Quellenbesteuerung in Deutschland führen. Für andere Renten bleibt es bei dem ausschliesslichen Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates.

Darüber hinaus soll durch das neue Abkommen der Informationsaustausch zwischen Deutschland und Spanien in steuerlichen Fragen verbessert werden. Dieser Austausch folgt den internationalen Vorgaben, welche die OECD im Rahmen ihres Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs ausgearbeitet hat.

Das Abkommen wurde noch nicht durch die gesetzgebenden Körperschaften in Spanien und Deutschland ratifiziert und ist damit noch nicht in Kraft getreten. Der Text des neuen Abkommens ist aber bereits verfügbar und kann unter dem unten stehenden Link abgerufen werden.

© 2011 Andreas Fuss Abogado & Rechtsanwalt · Rechtliche Hinweise · Kontakt

Deutsch-Spanisches Doppelbesteuerungsabkommen 2011 (unterzeichnet, noch nicht ratifiziert)