Mit dem Königlichen Gesetzesdekret 13/2011 vom 16. September 2011 wurde in Spanien die Vermögenssteuer ‚vorübergehend‘ wieder eingeführt. Aber was bedeutet dies genau?
Die Vermögenssteuer war in Spanien im eigentlichen Sinne nie abgeschafft worden, sondern es galt ab dem Jahr 2008 eine Steuerbefreiung von 100% auf den Steuerbetrag. Aufgrund der angespannten Finanzlage wird diese Steuerbefreiung für die Jahre 2011 und 2012 ausgesetzt und damit praktisch die Vermögenssteuer für genannten Jahre reaktiviert. Ab dem Jahr 2013 soll wieder die alte Regelung gelten und damit keine Vermögenssteuer mehr erhoben werden. Weiterlesen