Erbschaftssteuer: Die Europäische Kommission verklagt Spanien wegen Diskriminierung von Nicht-Residenten

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist in Spanien nicht einheitlich geregelt, was zu einer Diskriminierung von Nicht-Residenten führt. Mangels Abhilfe hat die Europäische Kommission nun Klage gegen Spanien eingereicht.

Neben der staatlichen Regelung im spanischen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz wurde den autonomen Gemeinschaften in wichtigen Bereichen die Regelungskompetenz übertragen. Dies betrifft insbesondere die Regelung der Steuerfreibeträge und -tarife. Viele Autonome Gemeinschaften haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und bedeutende Steuervergünstigungen verabschiedet. In einigen autonomen Gemeinschaften wurde die Erbschaftssteuer sogar praktisch abgeschafft, was zu einem regelrechten Erbschaftstourismus innerhalb Spaniens führt. Die autonomen Steuervergünstigungen finden allerdings nur auf Gebietsansässige Anwendung. Erbfälle, bei denen Nicht-Residente beteiligt sind, sei dies auf Seite des Erblassers oder des Erben, unterliegen der staatlichen Regelung. Dies führt regelmässig zu einer höheren Besteuerung, da das staatliche Erbschaftssteuergesetz nur geringe Freibeträge und regelmässig höhere Steuersätze vorsieht.

Nach Auffassung der Europäischen Kommission verstösst diese Ungleichbehandlung gegen die Freizügigkeit und den freien Kapitalverkehr, die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union gewährleistet ist.

Die Kommission hatte Spanien deshalb bereits am 05. Mai 2010 und anschliessend erneut am 17. Februar 2011 förmlich aufgefordert, Massnahmen zu treffen, um die Diskriminierung der Nicht-Residenten abzustellen und seine gesetzlichen Vorschriften anzupassen. Nachdem diesen Aufforderungen keine Folge geleistet wurde, hat die Europäische Kommission am 27. Oktober 2011 beschlossen, Spanien im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen.

Die Klage reiht sich in die Bemühungen der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Diskriminierung von Residenten und Nicht-Residenten sowie dem Abbau von grenzüberschreitenden Hindernissen bei der Besteuerung im Erbfall ein und ist zu begrüssen. Mit einer Entscheidung des EuGH, die massgebliche Auswirkungen auf die Besteuerung von deutsch-spanischen Erbfällen haben wird, dürfte allerdings erst mittelfristig zu rechnen sein.

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