ITP und der steuerpflichtige Mieter

Wer in Spanien eine Wohnung kauft, muss Vermögensübertragungssteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales oder ITP) zahlen. Diese Steuer ist der deutschen Grunderwerbsteuer vergleichbar. Weitgehend unbekannt ist allerdings, dass in Spanien diese Steuer auch dann anfällt, wenn eine Wohnung nur angemietet wird.

Wer muss die Steuer abführen?

Steuerpflichtig ist der Mieter. Der Vermieter haftet für die Abführung subsidiär, sofern er sich beim Empfang der ersten Mietzahlung vom Mieter keine Bescheinigung zur Abführung der Steuer hat vorlegen lassen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass damit die Steuerlast auf den Vermieter verlagert wird. Steuerpflichtig bleibt stets der Mieter.

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Aufenthaltsgenehmigung gegen Immobilie in Spanien

Nach Ländern wie Irland, Portugal, Zypern und Griechenland lockt nun auch Spanien Nicht-EU-Bürger mit der Aufenthaltsgenehmigung bei bestimmten Investitionen in Spanien. Nach der Verabschiedung des Gesetzes 14/2013 vom 27. September zur Unterstützung der Unternehmer und ihrer Internationalisierung kann bei folgenden Investitionen eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien beantragt werden:

  • Investitionen in Höhe von € 2 Mio. in spanische Staatsanleihen oder € 1 Mio. in Aktien oder Gesellschaftsanteile spanischer Unternehmen oder Bankdepots spanischer Kreditinstitute.
  • Der Erwerb einer Immobilie in Spanien mit einem Wert von € 500.000 pro Antragsteller.
  • Investitionen von öffentlichem Interesse, die in Spanien entweder Arbeitsplätze schaffen, aus sozio-ökonomischen Gründen von Interesse sind oder die wissenschaftliche und/oder technologische Innovation fördern

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Unternehmer mit beschränkter Haftung – Neue Rechtsfigur für Selbständige

Mit dem Gesetz 14/2013 vom 27. September zur Unterstützung der Unternehmer und ihrer Internationalisierung wurde der Unternehmer mit beschränkter Haftung (Emprendedor de Responsabilidad Limitada) eingeführt. Diese neue Rechtsfigur erlaubt es Selbständigen, ihre gewöhnliche Wohnung von der Haftung für ihre Verbindlichkeiten aus der selbständigen Tätigkeit auszunehmen.  Weiterlesen

Unternehmen und Selbstständige – Massnahmenpaket zur Unterstützung

Mit dem Gesetz 14/2013 vom 27. September zur Unterstützung der Unternehmer und ihrer Internationalisierung verabschiedet der spanische Kongress wohl eines der emblematischsten Projekte der Regierung Rajoy. Erklärtes Ziel der Reform ist die branchenübergreifende Förderung von Selbständigen und Unternehmen, insbesondere beim Beginn ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Die Reform erfasst zahlreiche Einzelaspekte der unternehmerischen Tätigkeit. Die wesentlichen Neuerungen, die in Einzelbeiträgen näher zu beleuchten bleiben, sollen im nachfolgenden kurz vorgestellt werden.  Weiterlesen

Bargeld – Beschränkungen des Zahlungsverkehrs

Die wirtschaftliche Dauerkrise in Spanien wirkt sich auch auf den Bargeldverkehr aus. Mit dem Gesetz 07/2012 vom 29. Oktober 2012 zur Intensivierung der Massnahmen zur Vorsorge und Kampf gegen die Steuerhinterziehung wird der Umlauf von Bargeld mit Unternehmen und Berufsträgern beschränkt.

Danach sind zukünftig Zahlungen von Bargeld über € 2.500 untersagt, sofern einer der beiden Beteiligten, Rechnungssteller oder Rechnungsempfänger, ein Unternehmen oder Berufsträger ist. Weiterlesen