Die wirtschaftliche Dauerkrise in Spanien wirkt sich auch auf den Bargeldverkehr aus. Mit dem Gesetz 07/2012 vom 29. Oktober 2012 zur Intensivierung der Massnahmen zur Vorsorge und Kampf gegen die Steuerhinterziehung wird der Umlauf von Bargeld mit Unternehmen und Berufsträgern beschränkt.
Danach sind zukünftig Zahlungen von Bargeld über € 2.500 untersagt, sofern einer der beiden Beteiligten, Rechnungssteller oder Rechnungsempfänger, ein Unternehmen oder Berufsträger ist. Weiterlesen