Nach dem Umzug nach Spanien stellt sich die Frage, was denn eigentlich mit dem deutschen Führerschein passiert. Wird dieser anerkannt? Welche Regelungen sind zu beachten?
Nach den verschiedenen EU-Führerscheinrichtlinien wird der deutsche Führerschein unproblematisch in Spanien anerkannt und behält seine Gültigkeit. Die spanischen Behörden bestanden lange Zeit auf der Registrierung des Führerscheins im Registro de Conductores e Infractores (Register der Fahrzeugführer und Verkehrsünder) bis dieser Praxis im Jahr 2004 von dem Europäischen Gerichtshof (Az. C-195/02) eine klare Absage erteilt wurde. Spanien passte daraufhin seine Bestimmungen an und der deutsche Führerschein kann, muss aber nach dem Umzug nach Spanien nicht mehr beim Register für Fahrzeugführer registriert werden.
Unabhängig von der Notwendigkeit der Registrierung unterliegt der deutsche Führerscheininhaber mit Wohnsitz in Spanien aber den sonstigen spanischen Führerscheinbestimmungen. Dies gilt für offensichtliche Regelungen wie Ordnungswidrigkeiten im Strassenverkehr oder das spanische Punktesystem, aber auch für weniger bekannte Regelungen wie die Gültigkeit des Führerscheins. Weiterlesen →