Konto im Ausland und Meldepflichten in Spanien

Die Bankenkrise und die schlechte Wirtschaftslage in Spanien veranlassen nicht wenige, ein Konto im Ausland zu eröffnen, wenn dieses nicht bereits beim Umzug nach Spanien bestand. Welche Regelungen gelten insoweit für Gebietsansässige in Spanien? Und vor allem welche Regelungen sind für die Zukunft geplant?

Grundsätzlich gilt, dass eine Kontoeröffnung im Ausland keiner Genehmigungspflicht in Spanien unterliegt. Dies gilt sowohl für ein Konto innerhalb der EU wie in Drittstaaten. In beiden Fällen sind allerdings bestimmte Meldepflichten zu beachten.  Weiterlesen

NIE – Vertretung bei der Beantragung wird wieder zugelassen

Bisweilen hat die Bürokratie ein Erbarmen. Zukünftig wird es wieder möglich sein, den Antrag auf Ausstellung der NIE über einen Vertreter stellen.

Die Abkürzung NIE steht im Spanischen für Número de Identificación de Extranjero, was mit mit Ausländeridentifikationsnummer übersetzt werden kann. Die NIE, die gleichzeitig der Steuernummer entspricht, ist ausserordentlich wichtig und wird in Spanien bei praktisch allen massgeblichen behördlichen Vorgängen benötigt.  Weiterlesen

Arbeitsvertrag zur Unterstützung der Unternehmer

Mit dem Königlichen Gesetzesdekret 3/2012 vom 10. Februar 2012 hat die spanische Regierung eine der grundlegensten Reformen des Arbeitsmarkts seit dem Übergang zur Demokratie verabschiedet. Einer der wesentlichen Pfeiler dieser Reform ist der unbefristete Arbeitsvertrag zur Unterstützung der Unternehmer (contrato de trabajo por tiempo indefinido de apoyo a los emprendedores), der im nachfolgenden kurz vorgestellt werden soll.  Weiterlesen

Real Decreto-ley: Eine Notverordnung für Krisenzeiten (?)

Reformen werden in Spanien von der Regierung zunehmend im Wege eines Real Decreto-ley verabschiedet, was mit Königlichem Gesetzesdekret übersetzt werden kann. Eine vergleichbare Befugnis der Regierung ist dem deutschen Recht unbekannt, zumindest in dieser Reichweite. Aber was ist das eigentlich, ein Real Decreto-leyWeiterlesen

Der deutsche Führerschein in Spanien

Nach dem Umzug nach Spanien stellt sich die Frage, was denn eigentlich mit dem deutschen Führerschein passiert. Wird dieser anerkannt? Welche Regelungen sind zu beachten?

Nach den verschiedenen EU-Führerscheinrichtlinien wird der deutsche Führerschein unproblematisch in Spanien anerkannt und behält seine Gültigkeit. Die spanischen Behörden bestanden lange Zeit auf der Registrierung des Führerscheins im Registro de Conductores e Infractores (Register der Fahrzeugführer und Verkehrsünder) bis dieser Praxis im Jahr 2004 von dem Europäischen Gerichtshof (Az. C-195/02) eine klare Absage erteilt wurde. Spanien passte daraufhin seine Bestimmungen an und der deutsche Führerschein kann, muss aber nach dem Umzug nach Spanien nicht mehr beim Register für Fahrzeugführer registriert werden.

Unabhängig von der Notwendigkeit der Registrierung unterliegt der deutsche Führerscheininhaber mit Wohnsitz in Spanien aber den sonstigen spanischen Führerscheinbestimmungen. Dies gilt für offensichtliche Regelungen wie Ordnungswidrigkeiten im Strassenverkehr oder das spanische Punktesystem, aber auch für weniger bekannte Regelungen wie die Gültigkeit des Führerscheins. Weiterlesen