Der Abbau der Diskriminierung von Nicht-Residenten im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist seit längerem ein Anliegen der Europäischen Kommission. Deutschland gerät nun erneut wegen der Ungleichbehandlung bei der Regelung der persönlichen Freibeträge ins Fadenkreuz.
Hintergrund ist die unterschiedliche Ausgestaltung der persönlichen Freibeträge bei unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Wohnt der Erblasser und/oder dessen Erbe in Deutschland, beläuft sich der Freibetrag des Erben abhängig vom Verwandtschaftsgrad auf bis zu € 500.000,00. Leben allerdings beide, Erblasser und Erbe, im Ausland, unterliegen diese in Deutschland nur der beschränkten Steuerpflicht für die dort befindlichen Nachlassgegenstände. In diesem Fall reduziert sich der persönliche Freibetrag auf € 2.000,00. Daneben gibt es weitere Einschränkungen beim Versorgungsfreibetrag, bei der Anrechnung ausländischer Erbschaftssteuer oder beim Schuldenabzug. Diese Ungleichbehandlung kann bei Gebietsfremden zu deutlich höheren Steuerbelastung führen. Weiterlesen