Erbschaftssteuer: Europäische Kommission verabschiedet Empfehlungen

Die Europäische Kommission hat sich seit geraumer Zeit den Abbau grenzüberschreitender Erbschaftsteuerhindernisse auf die Fahnen geschrieben. Am 15. Dezember 2011 wurde nun ein umfassendes Paket verabschiedet, mit dem die Kommission Vorschläge und Empfehlungen zur Vermeidung der Doppel- und Mehrfachbesteuerung bei Erbschaften unterbreitet.

Bei grenzüberschreitenden Erbschaften ist in aller Regel mehr als ein Mitgliedstaat zur Erhebung von Erbschaftssteuer berechtigt und nur wenige Mitgliedstaaten haben bilaterale Abkommen zur Vermeidung der Doppel- oder Mehrfachbesteuerung  von Erbschaften abgeschlossen. Die meisten Staaten der EU sehen deshalb einseitig auf nationaler Ebene Anrechnungsmöglichkeiten ausländischer Erbschaftssteuer vor. Dies gilt auch für deutsch-spanische Erbfälle, bei denen die Erbschaftssteuer von dem Deutsch-Spanischen Doppelbesteuerungsabkommen ausgenommen ist. Die hiermit verbundenen Beschränkungen vermeiden aber nicht in allen Fällen eine Doppelbesteuerung oder gar eine steuerliche Diskriminierung. Dies kann zu einem allgemeinen Steuerniveau führen kann, das deutlich über dem Betrag liegt, der von dem einen oder anderen betroffenen Mitgliedstaat bei einem inländischen Erbfall erhoben worden wäre. Hiergegen wendet sich die Europäische Kommission.  Weiterlesen

Die ‚Wiedereinführung‘ der Vermögenssteuer

Mit dem Königlichen Gesetzesdekret 13/2011 vom 16. September 2011 wurde in Spanien die Vermögenssteuer ‚vorübergehend‘ wieder eingeführt. Aber was bedeutet dies genau?

Die Vermögenssteuer war in Spanien im eigentlichen Sinne nie abgeschafft worden, sondern es galt ab dem Jahr 2008 eine Steuerbefreiung von 100% auf den Steuerbetrag. Aufgrund der angespannten Finanzlage wird diese Steuerbefreiung für die Jahre 2011 und 2012 ausgesetzt und damit praktisch die Vermögenssteuer für genannten Jahre reaktiviert. Ab dem Jahr 2013 soll wieder die alte Regelung gelten und damit keine Vermögenssteuer mehr erhoben werden.  Weiterlesen

Erbschaftssteuer: Die Europäische Kommission verklagt Spanien wegen Diskriminierung von Nicht-Residenten

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist in Spanien nicht einheitlich geregelt, was zu einer Diskriminierung von Nicht-Residenten führt. Mangels Abhilfe hat die Europäische Kommission nun Klage gegen Spanien eingereicht.

Neben der staatlichen Regelung im spanischen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz wurde den autonomen Gemeinschaften in wichtigen Bereichen die Regelungskompetenz übertragen. Dies betrifft insbesondere die Regelung der Steuerfreibeträge und -tarife. Viele Autonome Gemeinschaften haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und bedeutende Steuervergünstigungen verabschiedet. In einigen autonomen Gemeinschaften wurde die Erbschaftssteuer sogar praktisch abgeschafft, was zu einem regelrechten Erbschaftstourismus innerhalb Spaniens führt. Die autonomen Steuervergünstigungen finden allerdings nur auf Gebietsansässige Anwendung. Erbfälle, bei denen Nicht-Residente beteiligt sind, sei dies auf Seite des Erblassers oder des Erben, unterliegen der staatlichen Regelung. Dies führt regelmässig zu einer höheren Besteuerung, da das staatliche Erbschaftssteuergesetz nur geringe Freibeträge und regelmässig höhere Steuersätze vorsieht.

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Testamentsregister und Vorsorgeregister

In Deutschland haben das Zentrale Testamentsregister und das Zentrale Vorsorgeregister ihren Betrieb aufgenommen.

Im Gegensatz zu Spanien existierte in Deutschland bislang kein Zentrales Testamentsregister. Erbrelevante Unterlagen wie Testamente und Erbverträge wurden dezentral und papiergebunden bei ca. 5200 Stellen auf Karteikarten registriert. Die dezentrale Verwaltung, komplizierte Meldewege, alte Verwahrdaten und Kapazitätsgrenzen der Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg führen zu Mehrkosten und Verzögerungen bei der Übermittlung der Daten an das zuständige Nachlassgericht, der massgeblichen Stelle, bei der letztlich die Daten zur Ausstellung des Erbscheins – dem Nachweis der Erbenstellung – zusammenlaufen müssen. Dem soll nun eine zentrale Verwaltung der Daten vorbeugen.  Weiterlesen