Erbschaftssteuer: Die Europäische Kommission verklagt Spanien wegen Diskriminierung von Nicht-Residenten

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist in Spanien nicht einheitlich geregelt, was zu einer Diskriminierung von Nicht-Residenten führt. Mangels Abhilfe hat die Europäische Kommission nun Klage gegen Spanien eingereicht.

Neben der staatlichen Regelung im spanischen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz wurde den autonomen Gemeinschaften in wichtigen Bereichen die Regelungskompetenz übertragen. Dies betrifft insbesondere die Regelung der Steuerfreibeträge und -tarife. Viele Autonome Gemeinschaften haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und bedeutende Steuervergünstigungen verabschiedet. In einigen autonomen Gemeinschaften wurde die Erbschaftssteuer sogar praktisch abgeschafft, was zu einem regelrechten Erbschaftstourismus innerhalb Spaniens führt. Die autonomen Steuervergünstigungen finden allerdings nur auf Gebietsansässige Anwendung. Erbfälle, bei denen Nicht-Residente beteiligt sind, sei dies auf Seite des Erblassers oder des Erben, unterliegen der staatlichen Regelung. Dies führt regelmässig zu einer höheren Besteuerung, da das staatliche Erbschaftssteuergesetz nur geringe Freibeträge und regelmässig höhere Steuersätze vorsieht.

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Testamentsregister und Vorsorgeregister

In Deutschland haben das Zentrale Testamentsregister und das Zentrale Vorsorgeregister ihren Betrieb aufgenommen.

Im Gegensatz zu Spanien existierte in Deutschland bislang kein Zentrales Testamentsregister. Erbrelevante Unterlagen wie Testamente und Erbverträge wurden dezentral und papiergebunden bei ca. 5200 Stellen auf Karteikarten registriert. Die dezentrale Verwaltung, komplizierte Meldewege, alte Verwahrdaten und Kapazitätsgrenzen der Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg führen zu Mehrkosten und Verzögerungen bei der Übermittlung der Daten an das zuständige Nachlassgericht, der massgeblichen Stelle, bei der letztlich die Daten zur Ausstellung des Erbscheins – dem Nachweis der Erbenstellung – zusammenlaufen müssen. Dem soll nun eine zentrale Verwaltung der Daten vorbeugen.  Weiterlesen

Der deutsche Führerschein in Spanien

Nach dem Umzug nach Spanien stellt sich die Frage, was denn eigentlich mit dem deutschen Führerschein passiert. Wird dieser anerkannt? Welche Regelungen sind zu beachten?

Nach den verschiedenen EU-Führerscheinrichtlinien wird der deutsche Führerschein unproblematisch in Spanien anerkannt und behält seine Gültigkeit. Die spanischen Behörden bestanden lange Zeit auf der Registrierung des Führerscheins im Registro de Conductores e Infractores (Register der Fahrzeugführer und Verkehrsünder) bis dieser Praxis im Jahr 2004 von dem Europäischen Gerichtshof (Az. C-195/02) eine klare Absage erteilt wurde. Spanien passte daraufhin seine Bestimmungen an und der deutsche Führerschein kann, muss aber nach dem Umzug nach Spanien nicht mehr beim Register für Fahrzeugführer registriert werden.

Unabhängig von der Notwendigkeit der Registrierung unterliegt der deutsche Führerscheininhaber mit Wohnsitz in Spanien aber den sonstigen spanischen Führerscheinbestimmungen. Dies gilt für offensichtliche Regelungen wie Ordnungswidrigkeiten im Strassenverkehr oder das spanische Punktesystem, aber auch für weniger bekannte Regelungen wie die Gültigkeit des Führerscheins. Weiterlesen

Rückerstattung der Mehrwertsteuer im Konkursfall

Die Wirtschaftskrise hat in Spanien tiefe Spuren hinterlassen. Niemals zuvor gab es so viele Unternehmensinsolvenzen, wobei der Zahlungsausfall in nicht wenigen Fällen die gesamte Forderung des Gläubigers erfasst. In diesem Zusammenhang sollten deshalb die Fristen für die Rückerstattung bereits abgeführter Mehrwertsteuer beim Konkurs des Schuldners beachtet werden. Andernfalls droht im Konkursfall auch die bereits abgeführte Mehrwertsteuer verloren zu gehen.  Weiterlesen

Reform der spanischen Kapitalgesellschaften

Krisenzeiten sind Reformzeiten und im Moment spart der spanische Gesetzgeber nicht mit Änderungen. Dies betrifft auch das spanische Gesellschaftsrecht. Mit dem Gesetz 25/2011 vom 01. August 2011 wurde das Gesetz zu den spanischen Kapitalgesellschaften grundlegend überarbeitet.

Der Reform liegt als Leitmotiv die Verringerung des Verwaltungsaufwands für Kapitalgesellschaften und der hiermit verbundenen Verwaltungskosten zugrunde. In weiten Teilen werden hierfür die Regelungen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SL) und Aktiengesellschaft (SA) vereinheitlicht und die Unterschiede zwischen börsennotierten und nicht börsennotierten Aktiengesellschaften reduziert. Im Übrigen dient die Reform der Umsetzung der EU-Richtlinie 2007/36.  Weiterlesen