NIE – Vertretung bei der Beantragung wird wieder zugelassen

Bisweilen hat die Bürokratie ein Erbarmen. Zukünftig wird es wieder möglich sein, den Antrag auf Ausstellung der NIE über einen Vertreter stellen.

Die Abkürzung NIE steht im Spanischen für Número de Identificación de Extranjero, was mit mit Ausländeridentifikationsnummer übersetzt werden kann. Die NIE, die gleichzeitig der Steuernummer entspricht, ist ausserordentlich wichtig und wird in Spanien bei praktisch allen massgeblichen behördlichen Vorgängen benötigt.  Weiterlesen

Rückerstattung der Mehrwertsteuer im Konkursfall

Die Wirtschaftskrise hat in Spanien tiefe Spuren hinterlassen. Niemals zuvor gab es so viele Unternehmensinsolvenzen, wobei der Zahlungsausfall in nicht wenigen Fällen die gesamte Forderung des Gläubigers erfasst. In diesem Zusammenhang sollten deshalb die Fristen für die Rückerstattung bereits abgeführter Mehrwertsteuer beim Konkurs des Schuldners beachtet werden. Andernfalls droht im Konkursfall auch die bereits abgeführte Mehrwertsteuer verloren zu gehen.  Weiterlesen

Reform der spanischen Kapitalgesellschaften

Krisenzeiten sind Reformzeiten und im Moment spart der spanische Gesetzgeber nicht mit Änderungen. Dies betrifft auch das spanische Gesellschaftsrecht. Mit dem Gesetz 25/2011 vom 01. August 2011 wurde das Gesetz zu den spanischen Kapitalgesellschaften grundlegend überarbeitet.

Der Reform liegt als Leitmotiv die Verringerung des Verwaltungsaufwands für Kapitalgesellschaften und der hiermit verbundenen Verwaltungskosten zugrunde. In weiten Teilen werden hierfür die Regelungen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SL) und Aktiengesellschaft (SA) vereinheitlicht und die Unterschiede zwischen börsennotierten und nicht börsennotierten Aktiengesellschaften reduziert. Im Übrigen dient die Reform der Umsetzung der EU-Richtlinie 2007/36.  Weiterlesen

NIE – Ein Schritt vorwärts, zwei Schritte zurück

Wer in Spanien lebt oder mit Spanien zu tun hat, wird früher oder später mit dem Erfordernis der NIE konfrontiert werden, deren Beantragung im Zuge der Reform des spanischen Ausländerrechts vor kurzem geändert wurde.

Die Abkürzung NIE steht im Spanischem für Número de Identificación de Extranjero und kann mit Ausländeridentifikationsnummer übersetzt werden. Die NIE erlangte im Zuge der Massnahmen gegen die Steuerhinterziehung und Geldwäsche zunehmend grössere Bedeutung, was nicht zuletzt daran liegt, dass die NIE in Spanien der Steuernummer entspricht und bei praktisch allen wichtigen Vorgängen anzugeben ist. Weiterlesen

Erleichterte Einberufung der Gesellschafterversammlung

Bei vielen Gesellschaften steht zur Jahresmitte die ordentliche Hauptversammlung zur Verabschiedung des Geschäftsjahresabschlusses an, deren Einberufung kürzlich reformiert wurde.

Die Vorschriften zur Einberufung der Hauptversammlung wurden für Kapitalgesellschaften bereits mit dem Königlichen Gesetzesdekret 1/2010 vom 02. Juli 2010 weitgehend vereinheitlicht. Kurz darauf verabschiedete die spanische Regierung das Gesetzesdekret 13/2010 vom 03. Dezember 2010 zur Förderung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Eines der Ziele der Reform war, die Kapitalgesellschaften zu entlasten und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Zu diesem Zweck wurde die Bekanntmachung bestimmter gesellschaftsrechtlicher Vorgänge vereinfacht und den modernen Kommunikationsmitteln angepasst, was auch und gerade die Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschafter betrifft.  Weiterlesen