Jahresabschluss in Zeiten des Coronavirus

Jahresabschluss in Zeiten des Corona VirusWie jedes Jahr gilt es in den Unternehmen den Jahresabschluss aufzustellen, diesen den Gesellschaftern zur Feststellung zu unterbreiten und im Handelsregister zu hinterlegen. Nur dieses Jahr ist in Spanien wegen des Alarmzustands und der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus alles anders. Die wichtigsten Massnahmen im Überblick. Weiterlesen

Hauptversammlung: Die Teilnahmepflicht des Geschäftsführers

Die Teilnahmepflicht des Geschäftsführers an der HauptversammlungDie Hauptversammlung ist das zentrale Entscheidungsorgan der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft wie der spanischen GmbH (Sociedad Limitada) oder Aktiengesellschaft (Sociedad Anómina). Sie wird in aller Regel vom Geschäftsführer der Gesellschaft einberufen. Aber muss  der Geschäftsführer auch an ihr teilnehmen? Und vor allem, was ist, wenn er dies nicht macht? Weiterlesen

Erleichterte Einberufung der Gesellschafterversammlung

Bei vielen Gesellschaften steht zur Jahresmitte die ordentliche Hauptversammlung zur Verabschiedung des Geschäftsjahresabschlusses an, deren Einberufung kürzlich reformiert wurde.

Die Vorschriften zur Einberufung der Hauptversammlung wurden für Kapitalgesellschaften bereits mit dem Königlichen Gesetzesdekret 1/2010 vom 02. Juli 2010 weitgehend vereinheitlicht. Kurz darauf verabschiedete die spanische Regierung das Gesetzesdekret 13/2010 vom 03. Dezember 2010 zur Förderung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Eines der Ziele der Reform war, die Kapitalgesellschaften zu entlasten und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Zu diesem Zweck wurde die Bekanntmachung bestimmter gesellschaftsrechtlicher Vorgänge vereinfacht und den modernen Kommunikationsmitteln angepasst, was auch und gerade die Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschafter betrifft.  Weiterlesen