Reform der Justiz – Änderungen bei Zivilverfahren

Die Dauerkrise in Spanien hinterlässt ihre Spuren auch im Bereich der Justizverwaltung, die in einem Land mit einer per se hohen Anzahl von Rechtsstreitigkeiten in Anbetracht der stetig ansteigenden Zahl von Gerichtsverfahren zunehmend überfordert ist. Mit dem Gesetz 37/2011 vom 10. Oktober 2011 soll dieser Entwicklung entgegensteuert werden. Die Reform betrifft das Straf-, Verwaltungs- und Zivilverfahren. Gegenstand des vorliegenden Beitrags sind die wichtigsten Änderungen im Bereich des spanischen Zivilverfahrens.  Weiterlesen

Zwangsversteigerung – Erleichterungen für Hypothekenschuldner

Die Immobilienkrise hat in Spanien tiefe Spuren hinterlassen und Zwangsversteigerungen sind an der Tagesordnung. Dies betrifft in besonderem Masse jene Hauseigentümer, die zu Zeiten des Immobilienbooms ihre oftmals völlig überteuerten vier Wände mit einer Hypothek finanziert haben, die sie nun nicht mehr bedienen können. Die Zwangsversteigerung eröffnete bislang aber nur in den wenigsten Fällen einen Weg aus der Schuldenfalle. Dem möchte der Gesetzgeber nun mit dem Königlichen Gesetzesdekret 8/2011 entgegensteuern.  Weiterlesen

NIE – Ein Schritt vorwärts, zwei Schritte zurück

Wer in Spanien lebt oder mit Spanien zu tun hat, wird früher oder später mit dem Erfordernis der NIE konfrontiert werden, deren Beantragung im Zuge der Reform des spanischen Ausländerrechts vor kurzem geändert wurde.

Die Abkürzung NIE steht im Spanischem für Número de Identificación de Extranjero und kann mit Ausländeridentifikationsnummer übersetzt werden. Die NIE erlangte im Zuge der Massnahmen gegen die Steuerhinterziehung und Geldwäsche zunehmend grössere Bedeutung, was nicht zuletzt daran liegt, dass die NIE in Spanien der Steuernummer entspricht und bei praktisch allen wichtigen Vorgängen anzugeben ist. Weiterlesen

Spanisches Zivilverfahren – Reform zum Europäischen Mahnverfahren und Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen

Die EG-Verordnungen zum Europäischen Mahnverfahren und dem Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen sind bereits vor einiger Zeit am 01. Januar 2009 in Kraft getreten. Nichtsdestotrotz fristeten diese Verfahrensformen in Spanien ein bislang eher stiefmütterliches Dasein und warfen nicht wenige Fragen auf. Mit Verspätung zieht nun der spanische Gesetzgeber nach und passt mit dem Gesetz 4/2011 vom 24. März 2011 das Zivilverfahren an.

Das Europäische Mahnverfahren ist ein gerichtliches Mahnverfahren, das innerhalb der Europäischen Union eine einfache und zügige Geltendmachung von Zahlungsansprüchen ermöglicht. Vor allem mit Blick auf die Formalisierung bietet dieses Verfahren erhebliche Vorteile gegenüber dem spanischen Mahnverfahren. Bei dem Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen handelt es sich um eine europaweit standarisierte Klage, die eine einfache Durchsetzung und Vollstreckung von Zahlungsansprüchen erlaubt, die einschliesslich Zinsen und Kosten einen Streitwert von € 2.000,00 nicht überschreiten. Das spanische Zivilverfahren kennt kein vergleichbares Verfahren. Die Besonderheiten beider europäischen Verfahren machte eine Anpassung des spanischen Zivilverfahrensrechts erforderlich, die sich wie folgt kurz zusammenfassen lässt:  Weiterlesen