NIE – Vertretung bei der Beantragung wird wieder zugelassen

Bisweilen hat die Bürokratie ein Erbarmen. Zukünftig wird es wieder möglich sein, den Antrag auf Ausstellung der NIE über einen Vertreter stellen.

Die Abkürzung NIE steht im Spanischen für Número de Identificación de Extranjero, was mit mit Ausländeridentifikationsnummer übersetzt werden kann. Die NIE, die gleichzeitig der Steuernummer entspricht, ist ausserordentlich wichtig und wird in Spanien bei praktisch allen massgeblichen behördlichen Vorgängen benötigt.  Weiterlesen

Arbeitsvertrag zur Unterstützung der Unternehmer

Mit dem Königlichen Gesetzesdekret 3/2012 vom 10. Februar 2012 hat die spanische Regierung eine der grundlegensten Reformen des Arbeitsmarkts seit dem Übergang zur Demokratie verabschiedet. Einer der wesentlichen Pfeiler dieser Reform ist der unbefristete Arbeitsvertrag zur Unterstützung der Unternehmer (contrato de trabajo por tiempo indefinido de apoyo a los emprendedores), der im nachfolgenden kurz vorgestellt werden soll.  Weiterlesen

Real Decreto-ley: Eine Notverordnung für Krisenzeiten (?)

Reformen werden in Spanien von der Regierung zunehmend im Wege eines Real Decreto-ley verabschiedet, was mit Königlichem Gesetzesdekret übersetzt werden kann. Eine vergleichbare Befugnis der Regierung ist dem deutschen Recht unbekannt, zumindest in dieser Reichweite. Aber was ist das eigentlich, ein Real Decreto-leyWeiterlesen

Erbschaftssteuer: Europäische Kommission verabschiedet Empfehlungen

Die Europäische Kommission hat sich seit geraumer Zeit den Abbau grenzüberschreitender Erbschaftsteuerhindernisse auf die Fahnen geschrieben. Am 15. Dezember 2011 wurde nun ein umfassendes Paket verabschiedet, mit dem die Kommission Vorschläge und Empfehlungen zur Vermeidung der Doppel- und Mehrfachbesteuerung bei Erbschaften unterbreitet.

Bei grenzüberschreitenden Erbschaften ist in aller Regel mehr als ein Mitgliedstaat zur Erhebung von Erbschaftssteuer berechtigt und nur wenige Mitgliedstaaten haben bilaterale Abkommen zur Vermeidung der Doppel- oder Mehrfachbesteuerung  von Erbschaften abgeschlossen. Die meisten Staaten der EU sehen deshalb einseitig auf nationaler Ebene Anrechnungsmöglichkeiten ausländischer Erbschaftssteuer vor. Dies gilt auch für deutsch-spanische Erbfälle, bei denen die Erbschaftssteuer von dem Deutsch-Spanischen Doppelbesteuerungsabkommen ausgenommen ist. Die hiermit verbundenen Beschränkungen vermeiden aber nicht in allen Fällen eine Doppelbesteuerung oder gar eine steuerliche Diskriminierung. Dies kann zu einem allgemeinen Steuerniveau führen kann, das deutlich über dem Betrag liegt, der von dem einen oder anderen betroffenen Mitgliedstaat bei einem inländischen Erbfall erhoben worden wäre. Hiergegen wendet sich die Europäische Kommission.  Weiterlesen

Die ‚Wiedereinführung‘ der Vermögenssteuer

Mit dem Königlichen Gesetzesdekret 13/2011 vom 16. September 2011 wurde in Spanien die Vermögenssteuer ‚vorübergehend‘ wieder eingeführt. Aber was bedeutet dies genau?

Die Vermögenssteuer war in Spanien im eigentlichen Sinne nie abgeschafft worden, sondern es galt ab dem Jahr 2008 eine Steuerbefreiung von 100% auf den Steuerbetrag. Aufgrund der angespannten Finanzlage wird diese Steuerbefreiung für die Jahre 2011 und 2012 ausgesetzt und damit praktisch die Vermögenssteuer für genannten Jahre reaktiviert. Ab dem Jahr 2013 soll wieder die alte Regelung gelten und damit keine Vermögenssteuer mehr erhoben werden.  Weiterlesen