Die Immobilienpreise in Spanien sind im freien Fall begriffen. Anlass genug, die aktuell noch geltenden steuerlichen Vorteile beim Immobilienkauf zu nutzen, bevor diese am Jahresende wegfallen.
In erster Linie ist hier die Umsatzsteuer beim Immobilienkauf aus erster Hand zu nennen. In diesem Fall fällt – anders als bei Wohnungen aus zweiter Hand – beim Erwerb der Immobilie Umsatzsteuer (IVA) statt Grunderwerbssteuer (ITP) an, die vom Käufer zu entrichten ist. Weiterlesen