Erleichterte Einberufung der Gesellschafterversammlung

Bei vielen Gesellschaften steht zur Jahresmitte die ordentliche Hauptversammlung zur Verabschiedung des Geschäftsjahresabschlusses an, deren Einberufung kürzlich reformiert wurde.

Die Vorschriften zur Einberufung der Hauptversammlung wurden für Kapitalgesellschaften bereits mit dem Königlichen Gesetzesdekret 1/2010 vom 02. Juli 2010 weitgehend vereinheitlicht. Kurz darauf verabschiedete die spanische Regierung das Gesetzesdekret 13/2010 vom 03. Dezember 2010 zur Förderung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Eines der Ziele der Reform war, die Kapitalgesellschaften zu entlasten und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Zu diesem Zweck wurde die Bekanntmachung bestimmter gesellschaftsrechtlicher Vorgänge vereinfacht und den modernen Kommunikationsmitteln angepasst, was auch und gerade die Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschafter betrifft.  Weiterlesen

DBA: Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien unterzeichnet

Im Rahmen des deutsch-spanischen Regierungstreffens in Madrid am 03. Februar 2011 wurde das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien unterzeichnet.

Das geltende deutsch-spanische Abkommen aus dem Jahr 1966 zählt zu den ältesten deutschen Doppelbesteuerungsabkommen. Das neue Abkommen trägt der Entwicklung und den geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung. Die Überarbeitung erfolgt im Rahmen der Neuverhandlung zahlreicher Abkommen gleicher Art mit anderen Staaten, wobei sich das neue Abkommen dem Aufbau und Inhalt nach an dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) orientiert.

Mit Blick auf Investitionen ist insbesondere die Absenkung des Quellensteuersatzes bei Dividenden aus zwischenstaatlichen Beteiligungen von bisher 10% auf 5% sowie der Verzicht auf ein Quellenbesteuerungsrecht bei Zinsen und Lizenzgebühren hervorzuheben.

Rentner betrifft die neue Regelung für Sozialversicherungs-Renten. Danach wird nun auch der Kassenstaat bei diesen Renten ein begrenztes Besteuerungsrecht haben. Für Neu-Rentner ab dem Jahr 2015 beträgt der Quellensteuersatz 5%, der sich ab 2030 auf 10% erhöht. Gleiches gilt für staatliche geförderte Renten, sofern der Aufbau der Rente über einen Zeitraum von mehr als 12 Jahren gefördert wurde. Dies betrifft beispielsweise die Riester-Rente in Deutschland oder die steuerlich geförderten Pensionspläne (plan de pensiones) in Spanien. Die Quellenbesteuerung trägt damit der nachgelagerten Rentenbesteuerung (Freistellung in der Aufbauphase, Besteuerung in der Auszahlungsphase Rechnung) Rechnung. Bei einem Wegzug von deutschen Rentnern nach Spanien wird dies bei den genannten Rentenarten neben einer Besteuerung in Spanien zu einer Quellenbesteuerung in Deutschland führen. Für andere Renten bleibt es bei dem ausschliesslichen Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates.

Darüber hinaus soll durch das neue Abkommen der Informationsaustausch zwischen Deutschland und Spanien in steuerlichen Fragen verbessert werden. Dieser Austausch folgt den internationalen Vorgaben, welche die OECD im Rahmen ihres Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs ausgearbeitet hat.

Das Abkommen wurde noch nicht durch die gesetzgebenden Körperschaften in Spanien und Deutschland ratifiziert und ist damit noch nicht in Kraft getreten. Der Text des neuen Abkommens ist aber bereits verfügbar und kann unter dem unten stehenden Link abgerufen werden.

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Deutsch-Spanisches Doppelbesteuerungsabkommen 2011 (unterzeichnet, noch nicht ratifiziert)

Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen

Das in Spanien immer noch weitgehend unbekannte europäische Verfahren für geringfügige Forderungen vereinfacht die innergemeinschaftliche Forderungsverfolgung in EU-Mitgliedstaaten erheblich.

Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen geht auf die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zurück, die bereits am 01. Januar 2009 in Kraft getreten ist. Dieses Verfahren soll innerhalb der Europäischen Union bei geringfügigen Forderungen einen besseren Rechtsschutz ermöglichen, indem die Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten in Zivil- und Handelssachen durch ein kostengünstiges Verfahren weitgehend standarisiert wird. Weiterlesen

Einfachere Gesellschaftsgründung von SA und SL in Spanien

Mit dem Königlichen Gesetzesdekret 13/2010 vom 03. Dezember 2010 – einer Art Notdekret – verabschiedete die spanische Regierung ein Massnahmenpaket zur Förderung von Investitionen und Arbeitsplätzen, das u.a. eine wesentlich vereinfachte und kostengünstigere Gesellschaftsgründung von Kapitalgesellschaften und insbesondere von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (sociedad limitada oder SL) vorsieht.

Die Reform, die Teile des Gesetzesprojekts der spanischen Regierung für eine nachhaltige Wirtschaft (Proyecto de Ley de Economía Sostenible) umsetzt und grössere Bekanntheit im Zusammenhang mit der Arbeitsniederlegung der spanischen Luftlotsen erlangte, nutzt bei der Gesellschaftsgründung, steuerlichen Anmeldung und Eintragung von Kapitalgesellschaften im Handelsregister zukünftig in stärkerem Masse die Vorteile der elektronischen Kommunikationsmittel. Gleichzeitig werden die Gründungskosten und steuerlichen Lasten vor allem für kleine Unternehmen erheblich reduziert.  Weiterlesen

Personalausweis nun auch für Deutsche im Ausland

Wer kennt Sie nicht, die Ausweisprobleme als Deutscher mit Wohnsitz im Ausland? Bislang waren die deutschen Personalausweisbehörden zwar befugt, aber nicht verpflichtet, Deutschen mit Wohnsitz im Ausland einen Personalausweis auszustellen. Nicht selten machte dies erforderlich, der Form halber einen Wohnsitz in Deutschland beizubehalten, um in den Genuss dieses Ausweises zu kommen. Mit dem neuen Personalausweisgesetz, das am 01. November 2010 in Kraft getreten ist, wird sich dies nun ändern.

Danach sind alle Personalausweisbehörden verpflichtet, Deutschen auch ohne Wohnsitz im deutschen Inland einen Personalausweis auszustellen. Der Umstand, dass kein Hauptwohnsitz in Deutschland besteht, wird auf dem Personalausweis auf der Rückseite vermerkt.

Zuständig für die Ausstellung sind vorerst ausschliesslich die Personalausweisbehörden in Deutschland, in deren Bezirk die antragsstellende Person für ihre Wohnung meldepflichtig ist. Hat die antragsstellende Person keine Wohnung in Deutschland, ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk sie sich vorübergehend aufhält. Ab dem Jahr 2013 wird auch eine Ausstellung über die deutschen Auslandsvertretungen möglich sein, denen dann auch die Funktion der Personalausweisbehörde zukommt. Eine Ausstellung wird daher ab diesem Zeitpunkt über die Botschaft bzw. die Generalkonsulate in Spanien möglich sein.

Der neue Personalausweis in Scheckkartengröße wird eine Chip-Funktion haben, die einen elektronischen Identitätsnachweis ermöglicht. Auf Wunsch ist die Ausstellung zusätzlich mit Fingerabdruck möglich. Des Weiteren kann der Ausweisinhaber auch eine qualifizierte elektronische Signatur auf den Ausweis laden, mit der Dokumente rechtswirksam elektronisch unterzeichnet werden können. Dies wird Behördengänge auch in Deutschland deutlich erleichtern.

Eine Umtauschpflicht für alte Personalausweise besteht nicht. Die alten Personalausweise werden bis zum vorgesehenen Ablaufdatum gültig bleiben. Ein vorzeitiger Umtausch ist aber bereits ab dem 01. November 2010 möglich.

Damit verfügen nun endlich auch alle Deutsche mit Wohnsitz in Spanien wieder über die Möglichkeit eines handlichen Personalausweises, ohne auf den Pass zurückgreifen zu müssen.

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