Krisenzeiten sind Reformzeiten und im Moment spart der spanische Gesetzgeber nicht mit Änderungen. Dies betrifft auch das spanische Gesellschaftsrecht. Mit dem Gesetz 25/2011 vom 01. August 2011 wurde das Gesetz zu den spanischen Kapitalgesellschaften grundlegend überarbeitet.
Der Reform liegt als Leitmotiv die Verringerung des Verwaltungsaufwands für Kapitalgesellschaften und der hiermit verbundenen Verwaltungskosten zugrunde. In weiten Teilen werden hierfür die Regelungen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SL) und Aktiengesellschaft (SA) vereinheitlicht und die Unterschiede zwischen börsennotierten und nicht börsennotierten Aktiengesellschaften reduziert. Im Übrigen dient die Reform der Umsetzung der EU-Richtlinie 2007/36. Weiterlesen