ITP und der steuerpflichtige Mieter

Wer in Spanien eine Wohnung kauft, muss Vermögensübertragungssteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales oder ITP) zahlen. Diese Steuer ist der deutschen Grunderwerbsteuer vergleichbar. Weitgehend unbekannt ist allerdings, dass in Spanien diese Steuer auch dann anfällt, wenn eine Wohnung nur angemietet wird.

Wer muss die Steuer abführen?

Steuerpflichtig ist der Mieter. Der Vermieter haftet für die Abführung subsidiär, sofern er sich beim Empfang der ersten Mietzahlung vom Mieter keine Bescheinigung zur Abführung der Steuer hat vorlegen lassen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass damit die Steuerlast auf den Vermieter verlagert wird. Steuerpflichtig bleibt stets der Mieter.

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Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer für Selbständige und KMUs

Mit dem Gesetz 14/2013 vom 27. September zur Unterstützung der Unternehmer und ihrer Internationalisierung, näher ausgestaltet durch das Königliche Dekret 828/2013 vom 25. Oktober zur Änderung der Durchführungsverordnung führt der spanische Gesetzgeber für Selbständige und kleinere und mittlere Unternehmen bei der Umsatzsteuer die Möglichkeit der Ist-Besteuerung (criterio de caja en el IVA) ein.

Bislang war die Umsatzsteuer stets auf ausgestellte Rechnungen abzuführen. Dies belastete die Liquidität, da die Umsatzsteuer ungeachtet der Zahlung der Rechnung vierteljährlich an das Finanzamt zu zahlen war. Für Steuerpflichtige, die ihre Tätigkeit aufnehmen oder einen Umsatz im Vorjahr von weniger als 2 Mio € erzielt haben, besteht nun die Möglichkeit zur Ist-Besteuerung zu optieren und die Umsatzsteuer erst mit Zahlungseingang abzuführen. Weiterlesen