Spanisches Zivilverfahren – Reform zum Europäischen Mahnverfahren und Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen

Die EG-Verordnungen zum Europäischen Mahnverfahren und dem Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen sind bereits vor einiger Zeit am 01. Januar 2009 in Kraft getreten. Nichtsdestotrotz fristeten diese Verfahrensformen in Spanien ein bislang eher stiefmütterliches Dasein und warfen nicht wenige Fragen auf. Mit Verspätung zieht nun der spanische Gesetzgeber nach und passt mit dem Gesetz 4/2011 vom 24. März 2011 das Zivilverfahren an.

Das Europäische Mahnverfahren ist ein gerichtliches Mahnverfahren, das innerhalb der Europäischen Union eine einfache und zügige Geltendmachung von Zahlungsansprüchen ermöglicht. Vor allem mit Blick auf die Formalisierung bietet dieses Verfahren erhebliche Vorteile gegenüber dem spanischen Mahnverfahren. Bei dem Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen handelt es sich um eine europaweit standarisierte Klage, die eine einfache Durchsetzung und Vollstreckung von Zahlungsansprüchen erlaubt, die einschliesslich Zinsen und Kosten einen Streitwert von € 2.000,00 nicht überschreiten. Das spanische Zivilverfahren kennt kein vergleichbares Verfahren. Die Besonderheiten beider europäischen Verfahren machte eine Anpassung des spanischen Zivilverfahrensrechts erforderlich, die sich wie folgt kurz zusammenfassen lässt:  Weiterlesen

Erleichterte Einberufung der Gesellschafterversammlung

Bei vielen Gesellschaften steht zur Jahresmitte die ordentliche Hauptversammlung zur Verabschiedung des Geschäftsjahresabschlusses an, deren Einberufung kürzlich reformiert wurde.

Die Vorschriften zur Einberufung der Hauptversammlung wurden für Kapitalgesellschaften bereits mit dem Königlichen Gesetzesdekret 1/2010 vom 02. Juli 2010 weitgehend vereinheitlicht. Kurz darauf verabschiedete die spanische Regierung das Gesetzesdekret 13/2010 vom 03. Dezember 2010 zur Förderung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Eines der Ziele der Reform war, die Kapitalgesellschaften zu entlasten und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Zu diesem Zweck wurde die Bekanntmachung bestimmter gesellschaftsrechtlicher Vorgänge vereinfacht und den modernen Kommunikationsmitteln angepasst, was auch und gerade die Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschafter betrifft.  Weiterlesen