Die Frist zur Vollstreckung ausländischer Urteile in Spanien Die Ausschlussfrist nach der spanischen Zivilprozessordnung

Vollstreckung in SpanienDie Vollstreckung von rechtskräftig festgestellten Ansprüchen ist zeitlich nur begrenzt möglich. Dies ist in Spanien nicht anders als in anderen Ländern. Die spanische Zivilprozessordnung sieht insoweit für bestimmte Vollstreckungstitel eine Ausschlussfrist von fünf Jahren vor. Deren Anwendung auf ausländische Urteile oder Vergleiche ist allerdings keineswegs unumstritten. Weiterlesen