Die S.L. (Sociedad Limitada) entspricht der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die nachfolgende Checkliste gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Schritte zur Gründung einer S.L.:
- Gesellschaftsname beim Zentralen Handelsregister beantragt?
- Gesellschaftssatzung besprochen und erstellt? Wichtige Punkte: Gesellschaftszweck, Gesellschaftssitz, Kapital und Verteilung der Anteile, Geschäftsführung (einzel-/gesamtvertretungsberechtigter Geschäftsführer, Verwaltungsrat, ggf. deligierte Verwaltungsratsmitglieder etc.)? Bei Kapital bis € 3.100,00: Kann amtliche Standard-Satzung verwendet werden? Werden Vollmachten gebraucht?
- Geschäftskonto bei der Bank eingerichtet und Gesellschaftskapital eingezahlt? Bei Sacheinlagen: Inventar errichtet und Bewertung vorgenommen? Mindestkapital: € 3.000,00.
- Bei Nicht-Residenten: Haben alle Gesellschafter und Geschäftsführer eine spanische Steuernummer? Bei juristischen Personen: Wurde ein steuerlicher Repräsentant in Spanien benannt? Wurde der Antrag auf Meldung der ausländischen Investition an das spanische Ministerium für Wirtschaft und Handel vorbereitet?
- Beurkundung der Gesellschaftsgründung beim Notar vorgenommen?
- Gesellschaft beim Finanzamt angelegt und vorläufige Steuernummer erhalten? Hinweis: Antrag erfolgt elektronisch über Notar.
- Steuererklärung bei der autonomen Steuerbehörde abgegeben? Hinweis: Die Gesellschaftsgründung ist ab 03.12.2010 von der Vermögensübertragungsteuer (ITP) freigestellt. Die Erklärung ist daher als befreit (exento) abzugeben.
- Eintragung der Gesellschaft beim Handelsregister erfolgt? Hinweis: Der Notar leitet die Gründungsurkunde automatisch elektronisch an das Handelsregister weiter.
- Endgültige Steuernummer erhalten? Hinweis: Das Finanzamt teilt endgültige Steuernummer automatisch elektronisch nach Eintragung dem Notar und Handelsregister mit.
- Gesellschaftsbücher (Protokollbuch, Gesellschafterregister, ggf. Vertragsbuch) beim Handelsregister beantragt? Bei Arbeitnehmern: Gesellschaft bei der Sozialversicherung angemeldet?
Jede Gesellschaft ist gründlich vorzubereiten und auf die Bedürfnisse des Einzelfalls anzupassen. Dies gilt v.a. bei Nicht-Residenten. Diese Checkliste kann deshalb lediglich einen ersten Überblick über die wichtigsten Schritte zur Gründung einer spanischen S.L. geben. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von weiteren Kosten und Risiken stets den Rat eines Rechtsanwalts vor Gründung einzuholen. Bei Rückfragen genügt eine kurze E-Mail an info@leywerk.es.