Bei einem Immobilienerwerb in Spanien ist vieles zu beachten. Dies fängt beim Kaufvertrag und dessen Eintragung im Eigentumsregister an.
Im Gegensatz zum deutschen Recht ist die notarielle Beurkundung und Eintragung im Eigentumsregister keine Gültigkeitsvoraussetzung für den Immobilienerwerb. Verkäufer und Käufer können den Kaufvertrag daher grundsätzlich auch mündlich abschliessen. Aus verschiedenen Gründen ist dies aber keine gute Idee. Weiterlesen