EU-Erbrechtsverordnung und deutsch-spanische Erbfälle

Die EU-Erbrechtsverordnung ist seit dem 16. August 2012 in Kraft, wenn sie auch erst auf Erbfälle Anwendung finden wird, die sich ab dem 17. August 2015 ereignen. Trotzdem ist die Verordnung bereits jetzt bei der Nachfolgeplanung zu berücksichtigen, da sie Vorwirkungen entfaltet. Die EU-Erbrechtsverordnung, die wichtige Bereiche des Zivil- und Verfahrensrechts regelt, betritt in vielerlei Hinsicht Neuland. Dies eröffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten; macht allerdings auch manche alte Planung obsolet oder anpassungsbedürftig. Dies gilt nicht zuletzt auch und gerade in deutsch-spanischen Erbfällen und vor allem bei einem Wohnsitz in Spanien.  Weiterlesen