Einfachere Gesellschaftsgründung von SA und SL in Spanien

Mit dem Königlichen Gesetzesdekret 13/2010 vom 03. Dezember 2010 – einer Art Notdekret – verabschiedete die spanische Regierung ein Massnahmenpaket zur Förderung von Investitionen und Arbeitsplätzen, das u.a. eine wesentlich vereinfachte und kostengünstigere Gesellschaftsgründung von Kapitalgesellschaften und insbesondere von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (sociedad limitada oder SL) vorsieht.

Die Reform, die Teile des Gesetzesprojekts der spanischen Regierung für eine nachhaltige Wirtschaft (Proyecto de Ley de Economía Sostenible) umsetzt und grössere Bekanntheit im Zusammenhang mit der Arbeitsniederlegung der spanischen Luftlotsen erlangte, nutzt bei der Gesellschaftsgründung, steuerlichen Anmeldung und Eintragung von Kapitalgesellschaften im Handelsregister zukünftig in stärkerem Masse die Vorteile der elektronischen Kommunikationsmittel. Gleichzeitig werden die Gründungskosten und steuerlichen Lasten vor allem für kleine Unternehmen erheblich reduziert.  Weiterlesen

Personalausweis nun auch für Deutsche im Ausland

Wer kennt Sie nicht, die Ausweisprobleme als Deutscher mit Wohnsitz im Ausland? Bislang waren die deutschen Personalausweisbehörden zwar befugt, aber nicht verpflichtet, Deutschen mit Wohnsitz im Ausland einen Personalausweis auszustellen. Nicht selten machte dies erforderlich, der Form halber einen Wohnsitz in Deutschland beizubehalten, um in den Genuss dieses Ausweises zu kommen. Mit dem neuen Personalausweisgesetz, das am 01. November 2010 in Kraft getreten ist, wird sich dies nun ändern.

Danach sind alle Personalausweisbehörden verpflichtet, Deutschen auch ohne Wohnsitz im deutschen Inland einen Personalausweis auszustellen. Der Umstand, dass kein Hauptwohnsitz in Deutschland besteht, wird auf dem Personalausweis auf der Rückseite vermerkt.

Zuständig für die Ausstellung sind vorerst ausschliesslich die Personalausweisbehörden in Deutschland, in deren Bezirk die antragsstellende Person für ihre Wohnung meldepflichtig ist. Hat die antragsstellende Person keine Wohnung in Deutschland, ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk sie sich vorübergehend aufhält. Ab dem Jahr 2013 wird auch eine Ausstellung über die deutschen Auslandsvertretungen möglich sein, denen dann auch die Funktion der Personalausweisbehörde zukommt. Eine Ausstellung wird daher ab diesem Zeitpunkt über die Botschaft bzw. die Generalkonsulate in Spanien möglich sein.

Der neue Personalausweis in Scheckkartengröße wird eine Chip-Funktion haben, die einen elektronischen Identitätsnachweis ermöglicht. Auf Wunsch ist die Ausstellung zusätzlich mit Fingerabdruck möglich. Des Weiteren kann der Ausweisinhaber auch eine qualifizierte elektronische Signatur auf den Ausweis laden, mit der Dokumente rechtswirksam elektronisch unterzeichnet werden können. Dies wird Behördengänge auch in Deutschland deutlich erleichtern.

Eine Umtauschpflicht für alte Personalausweise besteht nicht. Die alten Personalausweise werden bis zum vorgesehenen Ablaufdatum gültig bleiben. Ein vorzeitiger Umtausch ist aber bereits ab dem 01. November 2010 möglich.

Damit verfügen nun endlich auch alle Deutsche mit Wohnsitz in Spanien wieder über die Möglichkeit eines handlichen Personalausweises, ohne auf den Pass zurückgreifen zu müssen.

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