Spanien durchlebt die schwierigste Wirtschaftskrise seit Einführung der Demokratie und Zahlungsausfälle sind an der Tagesordnung. Nun reagiert der Staat und erleichtert die Rückerstattung der Mehrwertsteuer, wenn der Schuldner nicht zahlt, um vor allem den kleinen und mittelständischen Unternehmen unter die Arme zu greifen.
War bislang vor der Rückforderung der Mehrwertsteuer einer nicht-bezahlten Rechnung zunächst eine gerichtliche Geltendmachung erforderlich, genügt nach dem Königlichen Gesetzesdekret 6/2010 – auch das ‚Antikrisen-Gesetz‘ genannt -, nun eine notarielle Mahnung. Ist der Schuldner eine Behörde der öffentlichen Verwaltung, was in diesen Tagen leider keine Seltenheit mehr ist, reicht sogar eine Bescheinigung der Behörde aus, in der die Schuld anerkannt wird. Beides wird die Kosten der Rückerstattung erheblich reduzieren.
Für Selbständige und Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als € 6.010.000 wird ausserdem die Frist, ab der eine Rückerstattung in Betracht kommt, auf sechs Monate ab Rechnungsstellung reduziert. Für die restlichen Unternehmen bleibt es bei der bisherigen Frist von einem Jahr ab Rechnungsstellung.
Die Berichtigung ist mittels Gutschrift (factura rectificativa) durchzuführen, die innerhalb von drei Monaten ab Ablauf der oben genannten Frist auszustellen und dem Schuldner zustellen ist. Der Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer ist beim Finanzamt unter Vorlage der genannten Unterlagen innerhalb eines Monats ab Ausstellung der Gutschrift zu stellen.
Für kleine und mittelständische Unternehmen wird daher bei Zahlungsausfall zukünftig eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer bereits nach ca. sieben Monaten möglich sein. Die Erleichterung der Form, die eine notarielle Mahnung und damit eine kostengünstige Alternative zur Rückerstattung ausreichen lässt, wird vor allem kleine Unternehmen animieren, zukünftig nicht mehr auf die Rückforderung zu verzichten und damit zu mehr Liquidität führen. Beides ist zu begrüssen.
Die Gesetzesänderungen sind am 14. April 2010 in Kraft getreten.
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