Mit dem Gesetz 8/2021 vom 02. Juni erleichtert der spanische Gesetzgeber den Immobilienverkauf nach einer Erbschaft und hebt die anachronistische Vorschrift des Artikels 28 des spanischen Hypothekengesetzes auf. Weiterlesen
Mit dem Gesetz 8/2021 vom 02. Juni erleichtert der spanische Gesetzgeber den Immobilienverkauf nach einer Erbschaft und hebt die anachronistische Vorschrift des Artikels 28 des spanischen Hypothekengesetzes auf. Weiterlesen