Der deutsche Führerschein in Spanien

Nach dem Umzug nach Spanien stellt sich die Frage, was denn eigentlich mit dem deutschen Führerschein passiert. Wird dieser anerkannt? Welche Regelungen sind zu beachten?

Nach den verschiedenen EU-Führerscheinrichtlinien wird der deutsche Führerschein unproblematisch in Spanien anerkannt und behält seine Gültigkeit. Die spanischen Behörden bestanden lange Zeit auf der Registrierung des Führerscheins im Registro de Conductores e Infractores (Register der Fahrzeugführer und Verkehrsünder) bis dieser Praxis im Jahr 2004 von dem Europäischen Gerichtshof (Az. C-195/02) eine klare Absage erteilt wurde. Spanien passte daraufhin seine Bestimmungen an und der deutsche Führerschein kann, muss aber nach dem Umzug nach Spanien nicht mehr beim Register für Fahrzeugführer registriert werden.

Unabhängig von der Notwendigkeit der Registrierung unterliegt der deutsche Führerscheininhaber mit Wohnsitz in Spanien aber den sonstigen spanischen Führerscheinbestimmungen. Dies gilt für offensichtliche Regelungen wie Ordnungswidrigkeiten im Strassenverkehr oder das spanische Punktesystem, aber auch für weniger bekannte Regelungen wie die Gültigkeit des Führerscheins. Weiterlesen

Rückerstattung der Mehrwertsteuer im Konkursfall

Die Wirtschaftskrise hat in Spanien tiefe Spuren hinterlassen. Niemals zuvor gab es so viele Unternehmensinsolvenzen, wobei der Zahlungsausfall in nicht wenigen Fällen die gesamte Forderung des Gläubigers erfasst. In diesem Zusammenhang sollten deshalb die Fristen für die Rückerstattung bereits abgeführter Mehrwertsteuer beim Konkurs des Schuldners beachtet werden. Andernfalls droht im Konkursfall auch die bereits abgeführte Mehrwertsteuer verloren zu gehen.  Weiterlesen