Coronavirus: Spanischer Kongress verlängert Alarmzustand Ausgangssperre wird leicht gelockert

Spanischer Kongress verlängert AlarmzustandDer Alarmzustand zieht sich hin. Am heutigen Tage wurde die Zustimmung des spanischen Kongresses zu einer weiteren Verlängerung des Alarmzustands bis zum 10. Mai veröffentlicht. Gleichzeitig wird die Ausgangssperre für Kinder und Erwachsene etwas gelockert.

Seit wann gilt der Alarmzustand?

Der Alarmzustand wurde mit dem Königlichen Dekret 463/2020 vom 14. März 2020 mit sofortiger Wirkung angeordnet. Der Alarmzustand gilt damit in Spanien seit Samstag, den 14. März 2020.

Was ist der Alarmzustand?

Der Alarmzustand (estado de alarma) ist eine Notstandsregelung, die der Regierung erlaubt bestimmte Rechte und Freiheiten der Bürger zu beschränken bzw. auszusetzen. Dieser kann bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Normalzustands und insbesondere bei Epidemien oder Pandemien wie dem Corona Virus (COVID-19) verhängt werden.

Für wie lange wurde der Alarmzustand angeordnet?

Der Alarmzustand wurde zunächst für eine Dauer von fünfzehn (15) Tagen angeordnet. Die Massnahmen galten daher ursprünglich bis Ende März. Verlängerungen sind möglich und bedürfen der Zustimmung des spanischen Kongresses. Die letzte Verlängerung galt bis zum 26. April.

Bis wann wurde der Alarmzustand verlängert?

Der spanische Kongress hat einer Verlängerung des Alarmzustands bis zum Sonntag, den 10. Mai 2020 um 0:00 Uhr zugestimmt. Bis dahin bleibt auch die gleichzeitig verhängte Ausgangssperre in Kraft.

Spanischer Kongress verlängert AlarmzustandWelche Massnahmen der Ausgangssperre wurden gelockert?

Die Ausgangssperre beschränkt die Bewegungsfreiheit der Personen, die in Spanien leben oder sich dort aufhalten. Von dieser gibt es nur wenige Ausnahmen, beispielsweise der Weg zum Arzt, zum Einkauf von Lebensmitteln, Medikamenten oder anderen lebensnotwendigen Produkten, zur Arbeit, zur Bank oder zur Hilfe bedürftiger Personen. Grundsätzlich gilt aber, dass alle diese Wege alleine und ohne Begleitung zurückzulegen sind. Der Kongress lockert nun die Bestimmungen für Kinder. Diese dürfen nun das Haus verlassen und den für ihre Obhut verantwortlichen Erwachsenen bei den genannten Wegen begleiten.

Nach Kritik an der unglücklichen Formulierung wurden heute auch die näheren Einzelheiten dieser Ausnahme klargestellt. Danach dürfen sich Kinder in Begleitung eines Erwachsenen zwischen 09:00 und 21:00 Uhr bis zu eine Stunde täglich und in einer Entfernung von höchstens einem Kilometer von zuhause auf der Strasse aufhalten. Die näheren Einzelheiten sind in der Verwaltungsanweisung SND/370/2020 des Gesundheitsministeriums vom 25. April 2020 geregelt.

Wird nun auch die Schliessung der Geschäfte gelockert?

Nein. Es gelten weiter die bisherigen Bestimmungen. Es ist aber nun möglich, das Haus zu verlassen, um bei Geschäften einzukaufen, die zwar keine Lebensmittel, Medikamente oder andere lebensnotwendige Produkte oder Dienstleistungen anbieten, aber geöffnet sind.

Sind danach weitere Verlängerungen des Alarmzustands möglich?

Nach Ablauf der Verlängerung des Alarmzustands sind weitere Verlängerungen möglich. Jedenfalls aktuell scheinen diese aber nicht geplant zu sein. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

© 2020 Andreas Fuss Advocat & Rechtsanwalt

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Weiterführende Links:

Entscheidung vom 22. April 2020 des Kongresses der Abgeordneten, mit welcher die Bekanntmachung des Beschlusses zur Zustimmung zur Verlängerung des mit dem Königlichen Gesetzes-Dekret 463/2020 vom 14. März verhängten Alarmzustands angeordnet wird

Verwaltungsanweisung des Gesundheitsministeriums SND/370/2020 vom 25. April zu den Bedingungen, zu denen die Wege der kindlichen Bevölkerung während der sanitären Krise verursacht durch COVID-19 zu erfolgen haben


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