Coronavirus: Alarmzustand verlängert Spanischer Kongress stimmt Verlängerung bis zum 26. April zu

Spanischer Kongress verlängert AlarmzustandIm Kampf gegen den Coronavirus (COVID-19) hatte die spanische Regierung ursprünglich bis Ende März den Alarmzustand verhängt und landesweit umfangreiche Massnahmen zur Eindämmung des Virus angeordnet. Dazu zählt unter anderem die Anordnung einer Ausgangssperre und die Schliessung von Geschäften. Nach einer ersten Verlängerung stimmt der spanische Kongress nun auf Antrag der Regierung einer weiteren Verlängerung bis zum 26. April 2020 zu.

Seit wann gilt der Alarmzustand?

Der Alarmzustand wurde mit dem Königlichen Dekret 463/2020 vom 14. März 2020 mit sofortiger Wirkung angeordnet. Der Alarmzustand gilt damit seit Samstag, den 14. März 2020. Für die Zeit vom 30. März bis zum 09. April wurde zusätzlich eine bezahlte Zwangsfreistellung aller Arbeitnehmer (permiso retribuido obligatorio) angeordnet.

Was ist der Alarmzustand?

Der Alarmzustand (estado de alarma) ist eine Notstandsregelung, die der Regierung erlaubt bestimmte Rechte und Freiheiten der Bürger zu beschränken bzw. auszusetzen. Dieser kann insbesondere bei sanitären Ausnahmezuständen wie einer Epidemie oder einer Pandemie wie dem Coronavirus (COVID-19) verhängt werden.

Für wie lange wurde der Alarmzustand angeordnet?

Der Alarmzustand wurde zunächst für eine Dauer von fünfzehn (15) Tagen angeordnet. Die Massnahmen galten daher ursprünglich bis Ende März. Verlängerungen sind möglich und bedürfen der Zustimmung des spanischen Kongresses. Die erste Verlängerung galt bis zum 12. April.

Spanischer Kongress verlängert AlarmzustandBis wann wurde der Alarmzustand verlängert?

Der spanische Kongress hat einer Verlängerung des Alarmzustands bis zum Sonntag, den 26. April 2020 um 0:00 Uhr zugestimmt. Bis dahin bleibt daher auch die Ausgangssperre in Kraft.

Wurde auch die Zwangsfreistellung der Arbeitnehmer verlängert?

Die Zwangsfreistellung der Arbeitnehmer (permito retribuido obligatorio) war eine zusätzliche Massnahme, die – jedenfalls im Moment – nicht verlängert wurde. Damit gelten wieder die vor dem 30. März gültigen Regelungen: Grundsätzlich ist die Ausgangssperre zu beachten; Arbeitnehmer dürfen aber das Haus verlassen, um zur Arbeit zu gehen.

Sind danach weitere Verlängerungen des Alarmzustands möglich?

Nach Ablauf der weiterenVerlängerung sind weitere Verlängerungen möglich und wahrscheinlich. Der Präsident Spaniens, Pedro Sánchez, hat bereits angekündigt, dass er nach dem 26. April eine weitere Verlängerung beantragen wird. Diese bedarf ebenfalls der Zustimmung des spanischen Kongresses.

© 2020 Andreas Fuss Advocat & Rechtsanwalt

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