Coronavirus: Alarmzustand erneut verlängert

Corona Virus: Alarmzustand erneut verlängert

 

Am heutigen Tag wurde die Zustimmung des spanischen Kongresses zu einer erneuten Verlängerung des Alarmzustands bis zum 24. Mai veröffentlicht. Aber die Unterstützung für die Regierung bröckelt.

Seit wann gilt der Alarmzustand?

Der Alarmzustand wurde mit dem Königlichen Dekret 463/2020 vom 14. März 2020 angeordnet und gilt in Spanien seit dem 14. März 2020.

Was ist der Alarmzustand?

Der Alarmzustand (estado de alarma) ist eine Notstandsregelung, die der Regierung erlaubt bestimmte Rechte und Freiheiten der Bürger zu beschränken bzw. auszusetzen. Dieser kann bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Normalzustands und insbesondere bei Epidemien oder Pandemien wie dem Coronavirus (COVID-19) verhängt werden.

Für wie lange wurde der Alarmzustand angeordnet?

Der Alarmzustand wurde zunächst für eine Dauer von fünfzehn (15) Tagen angeordnet und bislang dreimal verlängert. Die Verlängerung bedarf der Zustimmung des spanischen Kongresses. Die letzte Verlängerung galt bis zum 10. Mai um 0:00 Uhr.

Bis wann wurde der Alarmzustand verlängert?

Auf Antrag der Regierung hat der Kongress einer Verlängerung des Alarmzustands bis Sonntag, den 24. Mai 2020 um 0:00 Uhr zugestimmt.

Was ist mit der Ausgangssperre?

Am 28. April wurde vom Ministerrat ein Vier-Phasen-Plan zur Lockerung und schrittweisen Normalisierung bis voraussichtlich Ende Juni beschlossen. Der Kongress ermächtigt den Gesundheitsminister abhängig von der weiteren Entwicklung des Coronavirus die entsprechenden Massnahmen zu ergreifen. Im Rahmen dieses Plan sollen sich die Wege grundsätzlich auf die Provinz oder Insel beschränken. Reisen in andere Provinzen sollen nur ausnahmsweise möglich sein. Dazu zählen solche aus sanitären, dienstlichen, beruflichen oder unternehmerischen Gründen, zur Rückfahrt nachhause, der Pflege älterer oder bedürftiger Personen oder aus Gründen höherer Gewalt bzw. vergleichbarer Art.

Werden die Autonomen Gemeinschaften nun mehr einbezogen?

Einer der Kritikpunkte am bisherigen Vorgehen der Regierung war die nicht ausreichende Beteiligung der Autonomien. Der Kongress bezieht nun die Autonomen Gemeinschaften mehr in die Entscheidungen ein. Die Regierung kann zukünftig (nur) gemeinsam mit diesen die Änderung, Erweiterung oder Beschränkung der Handlungseinheiten und Eingrenzungen der Freizügigkeit von Personen, der Massnahmen zur Eindämmung der Krankheit und Sicherung der Güter, der Dienste, dem Transport und der Versorgung beschliessen. Dies soll eine bessere Anpassung an die Notwendigkeiten in den Autonomen Gemeinschaften ermöglichen. Die Massnahmen sind vom Präsidenten der Autonomen Gemeinschaft als Vertreter des Staates umzusetzen.

Welche Massnahmen wurden sonst beschlossen?

Zudem wurde vorgesehen, dass der Alarmzustand nicht der Abhaltung von Parlamentswahlen in den Autonomen Gemeinschaften entgegensteht. Dies ist ein Zugeständnis an die Unterstützung der PNV, da der Lehendakari Urkullu fest entschlossen ist, im Juli die Landtagswahlen im Baskenland einzuberufen.

Sind danach weitere Verlängerungen möglich?

Der Alarmzustand ist Voraussetzung des Plans zur Normalisierung. Die Unterstützung der Regierung bröckelt aber zusehends. Die Verlängerung kam diesmal nur nach Zugeständnissen und mit Unterstützung der kleineren Parteien zustande. Dagegen enthielten sich unter anderem die Abgeordneten der Volkspartei PP, die bereits von einer ‘konstitutionellen Diktatur’ spricht. Weitere Verlängerungen sind aber nicht ausgeschlossen.

© 2020 Andreas Fuss Advocat & Rechtsanwalt

 

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Ergänzende Links:

Entscheidung des Spanischen Kongresses vom 06. Mai 2020 zur Bekanntmachung des Beschlusses der Zustimmung zur Verlängerung Alarmzustands, der mit dem Königlichen Dekret 463/2020 vom 14. März angeordnet wurde


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