Am 01. Januar 2020 sind die überarbeiteten Incoterms © 2020 in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen in der Übersicht.
Was sind Incoterms©?
Die Abkürzung steht für International Commercial Terms. Dabei handelt es sich um standarisierte und allgemein anerkannte Handelsklauseln, die Exporteur und Importeure freiwillig verwenden können, um die Lieferung reibungslos abzuwickeln. Die Incoterms© regeln typische Fragen wie den Gefahrübergang, die Transportkosten, das Transportrisiko und Zuständigkeiten für die Frachtversicherung. Der Vorteil ihrer Verwendung besteht darin, dass lediglich ein bestimmtes Kürzel verwendet werden muss, ohne die Einzelheiten ausführlich beschreiben müssen.
Können die Incoterms© nur im internationalen Handel verwendet werden?
Nein. Die Incoterms © können sowohl im internationalen wie im nationalen Handel verwendet werden.
Warum wurden die Incoterms© überarbeitet?
Die Incoterms© werden seit 1936 von der Internationalen Handelskammer (International Chambers of Commerce, ICC) mit Sitz in Paris herausgegeben. In der Regel überarbeitet die ICC die Klauseln alle zehn Jahre, um sie den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Ab wann gilt die neue Fassung?
Bei den Incoterms © 2020 handelt es sich um die achte Revision. Sie wurde am 10. September 2019 veröffentlicht und gilt seit dem 01. Januar 2020.
Kann damit nur noch diese Fassung verwendet werden?
Nein. Die bisherige Fassung die Incoterms © 2010 wird nicht etwa unwirksam. Sie kann auch weiterhin verwendet werden, wenn Exporteur und Importeur damit einverstanden sind.
Was sind die wichtigsten Änderungen?
Im Vergleich zur Ausgabe vom Jahr 2010 gibt es zwei wesentliche Änderungen:
- Die Klausel DAT (Delivered at Terminal) wurde ersetzt durch die Klausel DPU (Delivered at Place Unloaded). Inhaltlich ergibt sich dadurch keine Änderung; der benannte Bestimmungsort der Ware muss aber nun kein Terminal mehr sein. Das besondere an der Klausel DPU ist, dass der Verkäufer am Bestimmungsort für die Entladung zu sorgen hat. Alternativ kann auch die Klausel DAP (Delivered at Place) verwendet werden. Dann entfällt die Entladung für den Verkäufer.
- Die Klausel FCA (Free Carrier) sieht nun die Möglichkeit vor, im Kaufvertrag zu vereinbaren, dass der Verkäufer ein Bordkonnossement (On Board Bill of Lading) nach der Verladung erhält, das beispielsweise für die Akkreditiv-Abwicklung benötigt wird.
Welche Änderungen fallen noch ins Auge?
- Bei der Klausel CIP (Carriage Insurance Paid) hat sich die Versicherungsdeckung geändert. Es wird nun die Deckung ICC-A (Institut Cargo Clauses: All Risk) benötigt. Die Klausel CIF (Cost Insurance Freight) bietet weiterhin nur den Mindestversicherungschutz ICC-C (Versicherungsschutz gegen ausdrücklich genannte Ereignisse).
- Wo aufgelistet wird die Kostenverteilung zwischen Käufer und Verkäufer präzisiert
- Bei den Klauseln FCA, DAP, DPU und DDP (Delivery Duty Paid) kann der Transport nun auch durch den Käufer und Verkäufer durchgeführt werden. Dies ist alternativ zum Abschluss eines Beförderungsvertrages möglich.
- Die sicherheitsrelevanten Verpflichtungen stehen nun stärker im Vordergrund.
Ansonsten gilt auch weiterhin, dass vier Klauseln für den Schiffsverkehr reserviert sind: FAS, FOB, CFR und CIF. Diese Klauseln finden vor allem bei Massen- und Schüttgütern Anwendung. Alle restlichen Klauseln sind multimodal.
© 2020 Andreas Fuss Advocat & Rechtsanwalt
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