Coronavirus: Quarantäne bei Einreise nach Spanien Massnahmen ergänzen Einreisebeschränkungen

Corona Virus: Quarantäne bei Einreisen nach SpanienDie Beschränkungen zur Bekämpfung des Corona Virus werden in Spanien nach und nach gelockert. Dies gilt allerdings nicht für Einreisen aus dem Ausland, bei denen nun eine allgemeine Quarantäne eingeführt wird. Die Massnahme ergänzt die geltenden Einreisebeschränkungen.

Was ist eine Quarantäne?

Quarantäne ist die von den Behörden zum Schutz der Gesellschaft vor Ansteckungen befristete Isolierung von Menschen.

Wer ist von der Anordnung betroffen?

Die Quarantäne wird für alle Personen angeordnet, die aus dem Ausland nach Spanien einreisen. Die Anordnung gilt damit für Spanier und alle Personen, die in Spanien leben oder aus anderem Grund nach Spanien einreisen dürfen.

Ab wann gilt die Anordnung?

Die Massnahmen treten am Freitag, den 15. Mai 2020 um 0:00 Uhr in Kraft.

Wie lange dauert die Quarantäne?

Die Quarantäne ist über eine Zeit von vierzehn Tagen ab Einreise einzuhalten.

Wie erfolgt die Quarantäne?

Der Einreisende muss sich umgehend in häusliche Isolierung begeben und in seiner  Wohnung oder Unterkunft verbleiben. Diese darf er nur aus folgenden Gründen verlassen:

  • Einkäufe von Lebensmitteln, Arzneimitteln oder anderen Produkten des täglichen Lebensbedarfes
  • Arztbesuche
  • Aus Gründen höherer Gewalt oder in Notsituationen

Corona Virus: Quarantäne bei Einreisen nach SpanienBeim Verlassen der Wohnung bzw. Unterkunft muss zwingend eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Zudem sind alle sonstigen geltenden Anordnungen zur Hygiene und Prävention einzuhalten. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Mitbewohner. Bei Symptomen sind die Behörden zu kontaktieren. Die (spanischen) Reisebüros, Tour operator und Transportunternehmen haben bei der Buchung über die Massnahmen zu informieren.

Wie erfolgt die Kontrolle?

Die Behörden können die Betroffenen kontaktieren, um die Einhaltung zu kontrollieren. Die Einreisen auf dem Luftweg werden auf wenige Flughäfen konzentriert, wo Erstkontrollen erfolgen. Zudem müssen die Passagiere, die auf diesem Weg einreisen, ein Formular zu ihrer Lokalisierung ausfüllen (Passenger Location card). Bei Einreisen auf dem Land- oder Seeweg ist dies nicht vorgesehen; es sind aber Strassenkontrollen bzw. Kontrollen an den Landungsbrücken möglich.

Gibt es Ausnahmen?

Die Quarantäne gilt nicht für Berufspendler, die in einem anderen Land leben, aber in Spanien arbeiten, Transportunternehmen und Besatzungsmitglieder sowie Gesundheitspersonal, das zur Berufsausübung einreist. Diese dürfen nicht mit Infizierten in Kontakt gestanden haben.

Inwieweit ergänzen diese Massnahmen die Einreisebeschränkungen?

Seit Montag, den 23. März um 0:00 Uhr wird an den Schengen-Aussengrenzen allen Ausländern die Einreise verweigert. Einreisen nach Spanien sind nur ausnahmsweise möglich. Ausgenommen sind Spanier, Ausländer, die in Spanien wohnen, Diplomaten, die bereits erwähnten Personen und Einreisen wegen höherer Gewalt oder in einer Notsituation. Die Massnahmen wurden gerade bis zum 15. Juni 2020 verlängert. Ähnliche Einreisebeschränkungen gelten auch für Bürger aus der Europäischen Union und des Schengenraums, die nach Spanien auf dem Land-, Luft- oder Seeweg einreisen. Das Einreiseverbot gilt in diesen Fällen zunächst bis zum 23. Mai 2020 um 24:00 Uhr. Die erwähnten Personen sind ausgenommen. Ausserdem hat Spanien an den Landesgrenzen zu Frankreich und Portugal wieder Grenzkontrollen eingeführt. Ab dem 15. Mai 2020 um 0:00 Uhr werden zudem Kontrollen im Luft- und Seeverkehr durchgeführt, die ebenfalls zunächst bis 23. Mai 2020 um 24:00 Uhr gelten. Die Einreise nach Spanien ist damit im Moment nur eingeschränkt möglich und nur mit Quarantäne. Keine Zeit für Urlaubsreisen.

Es ist schon eine Ironie des Schicksals. Am Tage der Verabschiedung der Quarantänepflicht in Spanien setzte der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Quarantänepflicht in Niedersachen aus. Am Tage des Inkrafttretens hob Nordrhein-Westfalen die Quarantänepflicht auf. Während in Deutschland also nach und nach die Quarantäne gekippt wird, führt Spanien diese ein. Dabei hatte Spanien nicht zuletzt die deutschen Regelungen als Vorbild vor den Augen.

© 2020 Andreas Fuss Advocat & Rechtsanwalt

Beitrag als PDF                                                                                Kontakt


Ergänzende Links

Anordnung des spanischen Gesundheitsministeriums SND/403/2020 vom 11. Mai zu den Bedingungen der Quaratäne, der sich die Personen aus anderen Länderungen unterziehen müssen


Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Betrag nur eine unverbindliche Information darstellt und Änderungen unterliegen kann. Die Veröffentlichung kann daher eine fachliche Beratung nicht ersetzen und stellt keine Rechtsberatung dar. Nähere Hinweise zu den Nutzungsbedingungen dieses Beitrags und Blogs finden Sie unter dem Abschnitt Rechtliche Hinweise.